Werkvertragliche Fürsorgepflicht eines Landwirts bei Beauftragung eines Unternehmers mit Ausführung von Drescharbeiten

VonHagen Döhl

Werkvertragliche Fürsorgepflicht eines Landwirts bei Beauftragung eines Unternehmers mit Ausführung von Drescharbeiten

Der BGH hat entschieden, dass ein Landwirt ohne einen greifbaren Anhaltspunkt für eine besondere Gefährdung ein größeres, vom Mähdrescher zu bearbeitendes Feld nicht daraufhin untersuchen muss, ob auf ihm Gegenstände liegen, die den Mähdrescher beschädigen könnten.
(BGH 7. Zivilsenat   24.1.2013  VII ZR 98/12)

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