Ein unbenutzter Pkw ist auch noch nach einer Tages- oder Kurzzulassung fabrikneu

VonHagen Döhl

Ein unbenutzter Pkw ist auch noch nach einer Tages- oder Kurzzulassung fabrikneu

Ein als Neuwagen verkaufter, unbenutzter Pkw ist auch dann noch als fabrikneu anzusehen, wenn er eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist. Der Kunde erwirbt auch in diesen Fällen ein fabrikneues Fahrzeug und nicht einen Gebrauchtwagen.

Der Sachverhalt:

Die Beklagte hatte im Jahr 2001 ein Kraftfahrzeug als Neuwagen mit einem erheblichen Preisnachlass zum Kauf angeboten. Der Kläger trat mit einer Leasinggesellschaft in Kontakt, veranlasste sie, das Auto zu kaufen und es ihm zu verleasen. Bevor das Auto auf den Kläger zugelassen worden war, hatte die Beklagte das Fahrzeug für fünf Tage auf sich zugelassen, ohne es im Straßenverkehr zu benutzen.
Der Kläger verlangte von der Beklagten aus abgetretenem Recht der Leasinggesellschaft die Rückzahlung des Kaufpreises und machte geltend, dass das Fahrzeug wegen der Kurzzulassung nicht mehr als „Neuwagen“ anzusehen sei. Die Klage hatte keinen Erfolg.
(BGH 12.1.2005, VIII ZR 109/04 )

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