Anspruch auf schriftlichen Bericht über Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung

VonHagen Döhl

Anspruch auf schriftlichen Bericht über Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung

Der Anspruch des Patienten auf Unterrichtung über Befunde und Prognosen ist Ausdruck des durch grundrechtliche Wertungen geprägten Selbstbestimmungsrechtes und der persönlichen Würde des Patienten (Art. 1I i.V. mit Artikel 2I GG), die es verbieten, ihm im Rahmen der Behandlung die Rolle eines bloßen Objektes zuzuweisen. Zur Erfüllung dieses Anspruches reicht es überlicherweise aus, dass der behandelnde Arzt den Patienten die Diagnose mündlich erläutert. Bei Vorliegen besonderer Umstände (hier Schwerhörigkeit einer Patientin) kann es zu dem vertraglich geschuldeten Pflichten eines Arztes gehören, die Ergebnisse der Untersuchungen schriftlich zugänglich zu machen.
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.11.2004 – 1 BvR 2315/04)

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