Ein Fahrverbot kann nicht verhängt werden, wenn ein Arzt zu einem Notfall gerufen wird und er dabei mit seinem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, sofern die sofortige medizinische Behandlung zwingend erforderlich ist.
(OLG Karlsruhe Beschluss vom 10.11.2004 1 Ss 94/04)
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