Wohngeldreform am 1. Januar 2016 in Kraft getreten
Die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz werden seit dem 01.01.2016 deutlich verbessert.
Im Zentrum der Wohngeldreform steht die Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngelderhöhung im Jahre 2009.
"Bei der aktuellen Erhöhung wird auch der Anstieg der Nebenkosten und damit der Bruttowarmmieten berücksichtigt. Einkommensschwache Haushalte oberhalb der Grundsicherung sollen somit bei den Wohnkosten schnell und spürbar entlastet werden", sagte der sächsische Innenminister Markus Ulbig. "Maßgeblich durch den Einsatz Sachsens wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erreicht, dass die Wirkung des Wohngeldes künftig alle zwei Jahre überprüft wird. Diese turnusmäßige Prüfung ist wichtig, damit das Wohngeld künftig rechtzeitig an dynamische Entwicklungen angepasst werden kann", so Ulbig. Die Bundesregierung werde dem Bundestag dazu erstmals zum 30.06.2017 berichten.
Die Wohngeldreform enthält eine Übergangsregelung für alle bis nach 2016 reichenden Wohngeldbewilligungen. Mit dieser Übergangsregelung wird sichergestellt, dass die Leistungsverbesserung auch diesen Wohngeldhaushalten bereits ab dem 01.01.2016 zugutekommt. Zur Umsetzung der Übergangsregelung wird am Jahresbeginn 2016 das Wohngeld neu berechnet und ein neuer Wohngeldbescheid erlassen.
Für diese Neuberechnung muss kein Antrag gestellt werden. Ergibt die Neuberechnung ein höheres Wohngeld, wird der entsprechende Betrag automatisch nachgezahlt. Sollte sich durch die Neuberechnung hingegen kein höheres Wohngeld ergeben, bleibt es bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes bei dem bisher bewilligten Wohngeld.
Neben der Leistungsverbesserung werden durch die Reform auch die Miethöchstbeträge, bis zu denen die Miete bzw. die finanzielle Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer bezuschusst wird, angehoben. Die Anhebung der Miethöchstbeträge erfolgt in Abhängigkeit von der Mietenentwicklung bundesweit regional gestaffelt. Ebenso werden die Mietenstufen neu festgelegt.
Quelle: Pressemitteilung des Medienservice Sachsen v. 29.12.2015