Das AG München hat entschieden, dass die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit "Sie promovierter Arsch" eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. (AG München 8.05.2015 474 C 18543/14)
Das AG München hat entschieden, dass die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit "Sie promovierter Arsch" eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. (AG München 8.05.2015 474 C 18543/14)
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