Fristlose Kündigung wegen massiver Beleidigung des Vermieters wirksam

VonHagen Döhl

Fristlose Kündigung wegen massiver Beleidigung des Vermieters wirksam

Das AG München hat entschieden, dass die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit "Sie promovierter Arsch" eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. (AG München  8.05.2015  474 C 18543/14)

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