Mehr als ein Hund in Mietwohnung entspricht i.d.R. nicht mehr normalem Mietgebrauch

VonHagen Döhl

Mehr als ein Hund in Mietwohnung entspricht i.d.R. nicht mehr normalem Mietgebrauch

Das AG München hat entschieden, dass die Haltung von mehr als einem Hund in einer Mietwohnung in der Regel nicht mehr dem normalen Mietgebrauch entspricht.  
(AG München 5.12.2014   424 C 28654/13)

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