Untervermietung ohne erforderliche Erlaubnis des Vermieters kein Grund für eine außerordentliche Kündigung

VonHagen Döhl

Untervermietung ohne erforderliche Erlaubnis des Vermieters kein Grund für eine außerordentliche Kündigung

In der Untervermietung ohne erforderliche Erlaubnis des Vermieters liegt zwar auch dann eine vertragliche Pflichtverletzung, wenn der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat. Die vertragliche Pflichtverletzung reicht in einem solchen Falle aber grundsätzlich nicht aus, um einen Kündigungsgrund für den Vermieter zur Erklärung einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung zu begründen. In der Regel besteht kein wichtiger Grund zur Verweigerung der Unter-Untervermietung in der Person des Unter-Untermieters, wenn dieser für den Vermieter als Vertragspartner eines Hauptmietvertrages in Betracht kommt.

Beschluss des OLG Dresden vom 30.06.2015, Az.: 5 U 375/15

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