Gewalttätiger Angriff auf Mitmieter rechtfertigt fristlose Kündigung

VonHagen Döhl

Gewalttätiger Angriff auf Mitmieter rechtfertigt fristlose Kündigung

Das AG München hat entschieden, dass ein gewalttätiger Angriff auf einen Mitbewohner, durch den dieser verletzt wird, eine außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses rechtfertigt.
AG München   22.05.2015 425 C 16113/14

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