Das AG München hat entschieden, dass ein gewalttätiger Angriff auf einen Mitbewohner, durch den dieser verletzt wird, eine außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses rechtfertigt.
AG München 22.05.2015 425 C 16113/14
Das AG München hat entschieden, dass ein gewalttätiger Angriff auf einen Mitbewohner, durch den dieser verletzt wird, eine außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses rechtfertigt.
AG München 22.05.2015 425 C 16113/14
Über den Autor