Ohne Fristsetzung zu Mängelbeseitigung kein Schadenersatz

VonHagen Döhl

Ohne Fristsetzung zu Mängelbeseitigung kein Schadenersatz

Dem Auftraggeber steht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln zu, wenn er die angeblich festgestellten Mängel weder angezeigt noch den Auftragnehmer unter Setzung einer Frist zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat. Etwas anderes gilt nur, wenn eine entsprechende Fristsetzung zur Nacherfüllung ausnahmsweise entbehrlich war (hier verneint).
(OLG Frankfurt, Urteil vom 07.05.2015 – 15 U 17/14 )

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