Autor-Archiv Hagen Döhl

VonHagen Döhl

Herabsetzung der Promillegrenze

Der Bundesrat hat am 16.2.2001 einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Danach kann ein Fahrverbot bereits ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) verhängt werden. Die bisher geltende 0,8-Promillegrenze entfällt. Gleichzeitig wird die Bußgeldhöchstgrenze angehoben: Wer mit 0,5

Promille BAK sein steuert, muss neben dem Fahrverbot in Zukunft mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Mark rechnen. Beim erstmaligen Verstoß drohen bei einem fahrlässigen Verstoß eine Geldbuße von 500 Mark und ein Fahrverbot von einem Monat.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates)

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Angaben zu Ersatzschlüsseln falsch – kein

Ein Autobesitzer, der bei seiner Versicherung falsche Angaben über Ersatzschlüssel und den Kilometerstand des Fahrzeugs macht, verliert den Teilkaskoschutz. Nach Auffassung der Richter sind beide Informationen für die Versicherung wichtig und falsche Angaben daher geeignet, die Interessen des Versicherers zu gefährden. Dieser brauche daher kein Geld zu zahlen . Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage einer Fahrzeughalterin ab. Die Klägerin hatte in einer Schadensanzeige die falsche Angabe ihres Ehemannes bestätigt, dass es für ihr gestohlenes Fahrzeug keine Ersatzschlüssel gebe. Außerdem war die Laufleistung des Wagens lediglich mit 80 000 Kilometern statt wahrheitsgemäß mit 100 000 Kilometern angegeben worden. Die Versicherung lehnte daraufhin jegliche Schadensregulierung ab. Das OLG gab der Versicherung recht.
(Quelle: dpa vom 17.1.2001 OLG Frankfurt am Main – Az: 3 U 72/99)

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Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung

Es besteht nur dann eine Pflicht zur Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung nach Trennung oder Scheidung einer Ehe, wenn sich der Ehegatte, der die Zustimmung verlangt, auch verpflichtet, den anderen im Innenverhältnis so zu stellen, wie er bei einer getrennten Veranlagung stehen würde.
Auch wenn es in Zeiten des ehelichen Zusammenlebens auch so praktiziert wurde und der andere Ehepartner auf Grund seiner ungünstigen Steuerklasse keinen Rückforderungswillen hatte, führt zu keiner anderen Beurteilung, da auch das höhere Einkommen desjenigen Ehepartners, der auf Grund der Steuerklasse weit höheres Einkommen erzielt, dieses als Familieneinkommen zur Verfügung stellte (LG Gießen, Urteil v. 23.2.2000, FamRZ 2/2001, S. 97).

Mit einer ähnlichen Problematik hat sich auch das OLG Hamm mit seinem Urteil vom 3.5.2000 auseinandergesetzt, wo es ebenfalls um die Verpflichtung der Ehegatten zur gemeinsamen Steuerveranlagung im Trennungsjahr ging und zu etwaigen Schadenersatzansprüchen bei erweigerter Zustimmung (OLG Hamm, Urteil v. 3.5.2000, FamRZ 2/2001, S. 98).

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Mietwagen keine Entschuldigung für Rotlichtverstoß

Mangelnde Vertrautheit mit einem Mietwagen kann die versehentliche Missachtung einer roten Ampel nicht entschuldigen. Es sei eine «grobe Pflichtwidrigkeit», wenn ein Autofahrer im Großstadtverkehr mit dessen erhöhten Anforderungen ein Fahrzeug führe, das er noch nicht vollständig beherrsche. Der Mieter eines Wagens mit Automatik hatte das Auto vor einer roten Ampel abgebremst, hatte aber die Haltelinie um eineinhalb Meter überfahren und war prompt mit einem Linksabbieger zusammengestoßen. Ein Amtsrichter sprach wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit 500 Mark Geldbuße aus, sah aber von dem sonst fälligen Fahrverbot wegen geringen Verschuldens ab. Grundsätzlich habe der Fahrer das Rotlicht beachten wollen. Bayerns höchste Richter urteilten bei der Prüfung des Falles härter. Der Verstoß weiche von anderen Fällen nicht so gravierend ab, dass ausnahmsweise auf ein Fahrverbot verzichtet werden könne. Zu welchen Folgen es bei mangelnder Beherrschung eines Autos kommen könne, zeige der Zusammenstoß mit «nicht unerheblichem Sachschaden». Jetzt muss sich erneut ein Amtsrichter mit dem Fall befassen.
(Quelle: dpa vom 19.1.2001 BayObLG – Az.: 1 ObOWi 501/00)

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Verbot von Internet-Adressen wegen Wettbewerbswidrigkeit

Das LG Köln hat einem Dortmunder Internet- Unternehmer verboten, unter den Internet-Domains «www.zwangsversteigerungen.de» und «www.versteigerungskalender.de» Daten von Immobilien-Zwangsversteigerungen und Versteigerungen aller Art anzubieten. Die Richter sehen in der Verwendung der beiden Domain-Adressen eine «wettbewerbswidrige Behinderung» von Konkurrenzunternehmen des Dortmunder Web-Anbieters. Durch diese Adressen würden potenzielle Kunden «abgefangen und Kundenströme kanalisiert». Diese Kanalisierung durch Adressen, die «reine Gattungsbezeichnungen» darstellten, sei eine «unlautere Absatzbehinderung» von Konkurrenten und verstoße deshalb gegen das deutsche Wettbewerbsrecht. Das Urteil erging auf die Klage eines Kölner Verlags, der Herausgeber des Print-Mediums «Immobilien-& Zwangsversteigerungskatalog» ist.
(Quelle: dpa vom 25.1.2001 LG Köln – Az.: 33 O 286/00)

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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Unterhaltsverzichtsvertrag

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Erste Senat des BVerfG aufgrund einer Verfassungsbeschwerde (Vb) ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart aufgehoben, durch welches die Beschwerdeführerin (Bf) verpflichtet worden war, ihren Ehemann von Unterhaltsansprüchen des gemeinsamen Kindes über 150,- DM monatlich hinaus freizustellen. DasOLG hatte den zugrunde liegenden Ehevertrag, in dem neben dieser Freistellungsverpflichtung ein Verzicht auf nachehelichen Ehegattenunterhalt vereinbart worden war, für wirksam gehalten. Die Hintergründe des Verfahrens sind in der Pressemitteilung Nr. 130/2000

vom 10. Oktober dargestellt.

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Ersatzpflicht des GmbH Geschäftsführers für Einzug von Kundenschecks auf debitorisches Konto

Reicht der Geschäftsführer einer GmbH in einer für ihn erkennbaren Insolvenzsituation Kundenschecks auf ein debitorisch geführtes Konto der GmbH ein, gilt diese Scheckeinreichung trotz der Verringerung des (negativen) Saldos auf dem debitorischen Konto als Vermögensschmälerung im Sinne von § 64 II 1 GmbH Gesetz mit der Folge, dass der Geschäftsführer gegenüber der GmbH schadenersatzpflichtig ist. Dieser Schadenersatzanspruch ist im Rahmen der Vollstreckung durch einen Gläubiger der GmbH pfändbar.
(BGH Urteil v. 11.9.2000 – II ZR 370/99 – Vorinstanz: OLG Zelle)

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Auffahrunfall durch Abbremsen provoziert – kein Geld

Wenn ein Autofahrer durch unmotiviertes Abbremsen einen Auffahrunfall provoziert, hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz. Wie das AG Frankfurt am Main in einem Urteil feststellte, galt in dem vorliegenden Fall nicht die allgemeine Regel, wonach normalerweise ein Verschulden des auffahrenden Fahrers anzunehmen ist. In diesem Fall habe eine Zeugin glaubwürdig ausgesagt, dass der Fahrer des vorausfahrenden Wagens ohne jeden erkennbaren verkehrsbedingten Grund plötzlich und heftig abgebremst habe. Der Fahrer habe offensichtlich «das Ziel verfolgt, den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu verunsichern». Mit seinem willkürlichen und rücksichtslosen Verhalten habe er gegen die Verkehrssicherheit verstoßen. Seine Klage auf Schadenersatz für den Auffahrunfall sei daher abzuweisen.
(Quelle: dpa vom 2.2.2001 AG Frankfurt am Main – Az.: 31 C 98/00-23)

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Bauhandwerkersicherungshypothek (§ 648 BGB)

Ein Architekt gehört zwar grundsätzlich zu den Unternehmern eines Bauwerkes im Sinne von § 648 Abs. 1 BGB und damit zu den Anspruchsberechtigten, die die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu ihren Gunsten verlangen können. Der Architekt hat einen Anspruch auf die Eintragung der Bauhandwerkersicherungshypothek jedoch nur dann, wenn das Bauwerk auch tatsächlich nach seiner Planung errichtet wurde.
(OLG Zelle, NJW – RR 1996, 854)

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Auftraggeber muss Vollmacht nachweisen können

Wer einen Reparturauftrag für einen anderen erteilt, sollte dies in jedem Fall deutlich machen. Denn nach einem Urteil des OLG Frankfurt am Main haftet der Auftraggeber im Zweifel persönlich für die Kosten, wenn er bei der Auftragserteilung nicht mitgeteilt hat, dass er nicht im eigenen, sondern im fremden Namen handele. Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des LG Frankfurt am Main auf und gab der Zahlungsklage eines Kfz- Betriebs statt. Der Beklagte hatte einen Lastwagen zu dem Kfz-Betrieb gebracht, diesem einen Reparaturauftrag erteilt und später das Fahrzeug auch wieder abgeholt. Bei keiner dieser Gelegenheiten machte er deutlich, dass er nicht für sich, sondern für eine Firma handele. Dem Kfz-Betrieb war dies auch nicht aus anderen Umständen ersichtlich, so dass er die Rechnung von dem Beklagten bezahlt haben wollte. Anders als das LG ließ das OLG dessen Einwand, er habe nicht im eigenen Namen gehandelt, nicht gelten. Der Beklagte sei für diese Behauptung beweispflichtig. Da er nicht im Besitz einer Vollmacht sei und die Firma, für die er angeblich gehandelt habe, dies bestreite, sei ihm dieser Nachweis nicht gelungen.
(Quelle: dpa vom 2.2.2001 OLG Frankfurt am Main – Az.: 7 U 190/99)