Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Erste Senat des BVerfG aufgrund einer Verfassungsbeschwerde (Vb) ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart aufgehoben, durch welches die Beschwerdeführerin (Bf) verpflichtet worden war, ihren Ehemann von Unterhaltsansprüchen des gemeinsamen Kindes über 150,- DM monatlich hinaus freizustellen. DasOLG hatte den zugrunde liegenden Ehevertrag, in dem neben dieser Freistellungsverpflichtung ein Verzicht auf nachehelichen Ehegattenunterhalt vereinbart worden war, für wirksam gehalten. Die Hintergründe des Verfahrens sind in der Pressemitteilung Nr. 130/2000
vom 10. Oktober dargestellt.
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