Ersatzpflicht des GmbH Geschäftsführers für Einzug von Kundenschecks auf debitorisches Konto

VonHagen Döhl

Ersatzpflicht des GmbH Geschäftsführers für Einzug von Kundenschecks auf debitorisches Konto

Reicht der Geschäftsführer einer GmbH in einer für ihn erkennbaren Insolvenzsituation Kundenschecks auf ein debitorisch geführtes Konto der GmbH ein, gilt diese Scheckeinreichung trotz der Verringerung des (negativen) Saldos auf dem debitorischen Konto als Vermögensschmälerung im Sinne von § 64 II 1 GmbH Gesetz mit der Folge, dass der Geschäftsführer gegenüber der GmbH schadenersatzpflichtig ist. Dieser Schadenersatzanspruch ist im Rahmen der Vollstreckung durch einen Gläubiger der GmbH pfändbar.
(BGH Urteil v. 11.9.2000 – II ZR 370/99 – Vorinstanz: OLG Zelle)

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