Gerichtliche Vertretung durch den Aufsichtsrat

VonHagen Döhl

Gerichtliche Vertretung durch den Aufsichtsrat

Hat der Aufsichtsrat in Ausübung seiner Einsichts- und Prüfungsrechte gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG einen besonderen Sachverständigen im Namen der Gesellschaft beauftragt, hat er auch die Befugnis zur gerichtlichen Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Sachverständigen in einem Erkenntnisverfahren, das im Hinblick auf eine Streitigkeit aus dem Auftragsverhältnis geführt wird.

BGH Urteil vom 20.03.2018, Az: II ZR 359/16

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort