Wie teuer kann eine Rechtsstreit werden?

VonHagen Döhl

Wie teuer kann eine Rechtsstreit werden?

Nach einer Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wissen die wenigsten Deutsche darüber Bescheid, was Anwälte für ihre Arbeit verlangen dürfen und wie hoch Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten sein können.
Im Auftrag des GDV hat Forsa eine repräsentative Befragung von 1.012 Bundesbürgern ab 18 Jahre zum Thema "Einschätzungen zu Kosten eines Rechtsstreits" durchgeführt. Rund 80% der Befragten hätten die Kosten viel zu niedrig eingeschätzt; lediglich sechs Prozent hätten mit ihrer Einschätzung richtig gelegen.

Dabei ist es der Mandant, der als Auftraggeber zunächst seinem Anwalt die Vergütung schuldet. Mit der Vergütung wird dem Anwalt übrigens nicht nur sein Zeitaufwand entgolten. Davon muss er auch sein Personal, seine Fachliteratur, seine Mieträume, seine Weiterbildung und alle sonstigen Kanzleikosten bezahlen und auch das Haftungsrisiko abdecken – von der meist etwa 8- 10 Jährigen juristischen Ausbildung einmal ganz abgesehen.

Nicht immer muss der Gegner einer Auseinandersetzung ihm diese meist nicht geringen Kosten erstatten. Im ungünstigen Fall bleibt man auf seinen Kosten „sitzen“ und muss eventuell dem Gegner noch dessen Kosten erstatten.

Das Kostenrisiko einer rechtlichen Auseinandersetzung lässt  sich allerdings – nicht in allen Fällen, aber doch für eine ganze Reihe von Lebensbereichen – mit einer Rechtsschutzversicherung absichern. Sie übernimmt z.B. die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder, Gutachterkosten und auch die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte dafür aufkommen muss. Soll der Gang vor Gericht vermieden werden, erstatten die meisten Versicherungen auch die Kosten für eine Schlichtung.
Rechtsschutzversicherungen können nach dem Baukastenprinzip für die relevanten Lebensbereiche zusammengestellt werden, denn nicht jeder braucht alles. So lassen sich auch die Kosten in einem Bereich von ca. 300,– bis 350,– EUR im Jahr in Grenzen halten. Meist gilt der Versicherungsschutz für die ganze Familie – auch für wirtschaftlich nicht selbständige Kinder. Hier ist eine zugeschnittene Beratung durch den Versicherungsberater gefragt.
Nach meiner Meinung sollte eine  Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers bestenfalls entfallen oder so gering, wie möglich gehalten werden, denn nicht selten fällt dieser Selbstbehalt bei Streitigkeiten, aus denen sich mehrere Ansprüche ergeben, dann ärgerlicherweise mehrfach an.
 

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