Vorrang für Straßenbahn gilt auch bei Grünphase für Kraftfahrzeuge

VonHagen Döhl

Vorrang für Straßenbahn gilt auch bei Grünphase für Kraftfahrzeuge

Das OLG Hamm hat entschieden, dass Straßenbahnen auch dann Vorrang haben, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün ist.
(OLG Hamm 13.06.2018 7 U 36/17)

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