Das OLG Hamm hat entschieden, dass Straßenbahnen auch dann Vorrang haben, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün ist.
(OLG Hamm 13.06.2018 7 U 36/17)
Das OLG Hamm hat entschieden, dass Straßenbahnen auch dann Vorrang haben, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün ist.
(OLG Hamm 13.06.2018 7 U 36/17)
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