Wenn ein Autofahrer durch unmotiviertes Abbremsen einen Auffahrunfall provoziert, hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz. Wie das AG Frankfurt am Main in einem Urteil feststellte, galt in dem vorliegenden Fall nicht die allgemeine Regel, wonach normalerweise ein Verschulden des auffahrenden Fahrers anzunehmen ist. In diesem Fall habe eine Zeugin glaubwürdig ausgesagt, dass der Fahrer des vorausfahrenden Wagens ohne jeden erkennbaren verkehrsbedingten Grund plötzlich und heftig abgebremst habe. Der Fahrer habe offensichtlich «das Ziel verfolgt, den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu verunsichern». Mit seinem willkürlichen und rücksichtslosen Verhalten habe er gegen die Verkehrssicherheit verstoßen. Seine Klage auf Schadenersatz für den Auffahrunfall sei daher abzuweisen.
(Quelle: dpa vom 2.2.2001 AG Frankfurt am Main – Az.: 31 C 98/00-23)
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