Autor-Archiv Hagen Döhl

VonHagen Döhl

Kündigung während der Trauerzeit nicht sittenwidrig

Als „bedauerlich und tragisch“, nicht aber als sittenwidrig sah das Bundesarbeitsgericht die Kündigung gegenüber einer trauernden Mitarbeiterin an, die an sich aus sachlichen Gründen erfolgt war. Mit dieser Entscheidung wies das Erfurter BAG die Klage einer Baumarktkassiererin ab. Die Kündigugn könne nur dann als sittenwidrig betrachtet werden, so die Richter, wenn der Arbeitgeber den Zeitpunkt absichtlich gewählt hätte, um die Frau besonders zu beeinträchtigen. Der Baumarktleiter habe indes aus Anstandsgefühl den Kündigungstermin soweit wie möglich verschoben, sagte dessen Anwalt vor dem BAG. Um die Kündigung zum Ende des nächsten Monates wirksam werden zu lassen, habe er ihr aber 10 Tage nach dem Todesfall kündigen müssen.
(Quelle: Pressemitteilung vom BAG vom 5.4.2001 – 2 AZR 185/00)

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Zur Abschreibung des Geschäftsguthabens des Erblassers

Schonung der Geschäftsguthaben verbleibender Genossenschaftsmitglieder im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem (ausgeschiedenen) Erben

Eine Genossenschaft darf mit Beschluss den Bilanzverlust unter Schonung der Geschäftsguthaben verbleibender Mitglieder anteilig durch die Abschreibung des Geschäftsguthabens des Erblassers decken. Bei der Beschlussfassung betreffen die Deckung de Jahresfehlbetrages ist die Generalversammlung nur an das Gesetz bzw. ihre Satzung gebunden. Der einzelne Genosse hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Deckung eines Jahresfehlbetrages.

Mehr dazu hier in der vollständigen Urteilsfassung des Landgerichtes Dresden vom 28.12.2000 (14-O 3797/00)

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Räumungspflicht des gekündigten Mieters auch bei teilweisem Ausgleich der Mietschuld

Selbst bei nur noch geringen Mietschulden kann der Vermieter die Räumung der Wohnung verlangen. Wenn der Mieter erhebliche Mietrückstände entstehen lässt, ist der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs berechtigt. Handelt es bei den Mieträumen allerdings um eine Wohnung, gilt eine Sonderregelung. Danach kann der Mieter bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs jederzeit bis einen Monat nach Klageerhebung die Folgen der Kündigung dadurch abwenden, dass er den gesamten
Mietrückstand ausgleicht. Verrechnet sich der Mieter dabei und bleibt dadurch ein geringfügiger Mietrückstand „stehen“, tritt die Heilung der Kündigung trotzdem ein. Beträgt der stehen bleibende Mietrückstand jedoch 5 % und mehr der monatlichen Nettokaltmiete, muss der Mieter trotz Zahlung ausziehen .
(LG Hamburg, 334 S 53/00).

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Beibehaltung des Firmennamens eines Einzelkaufmannes bei Verschmelzung

Der an einer Verschmelzung nach § 120 Umwandlungsgesetz beteiligte Gesellschafter kann eine bereits eingetragener Einzelfirma beibehalten und unter ihr das neu erworbene Unternehmen betreiben.
(OLG Schleswig, Beschluss vom 15.11.2000 – 2 W 145/00)

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Entgelt für Banken bei sog. Rücklastschriften

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, die Girokunden mit dem Entgelt belasten, das Kreditinstitute anderen Banken zu zahlen haben, wenn sie eigene Forderungen gegen Kunden per Lastschrift von Girokonten der Kunden bei anderen Banken einziehen und diese Banken Lastschriften zurückgeben, verstoßen gegen § 9 AGBG.

Der BGH begründet das Urteil im Wesentlichen wie folgt:

Es sei ein wesentlicher Grundgedanke der gesetzlichen Regelung im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG, daß eine Verpflichtung zum Schadensersatz regelmäßig außer einer objektiven Pflichtwidrigkeit auch ein schuldhaftes Verhalten voraussetze.

Mit diesem Grundgedanken sei die angegriffene Klausel nicht vereinbar, weil sie eine Schadensersatzpflicht des Kunden auch dann begründe, wenn er die Rücklastschrift nicht zu vertreten habe. Eine Rechtfertigung durch höhere Interessen der Beklagten oder ein Ausgleich durch Gewährung rechtlicher Vorteile seien nicht ersichtlich und würden von der Beklagten nicht geltend gemacht. Diese berufe sich nur erfolglos darauf, die Klausel gelte nicht für Rücklastschriften, die ihre Kunden nicht zu vertreten haben.

Eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der Kunden der Beklagten sei damit indiziert. Gründe, die die Klausel gleichwohl nicht als unangemessen erscheinen lassen, würden von der Beklagten nicht aufgezeigt und seien auch sonst nicht ersichtlich.

(BGH Urteil v. 9.4.2002 – XI ZR 245/01)

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Klageerhebung „online“

Da sage noch einer, deutsche Gerichte seien nicht fortschrittlich. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe ließ eine Klageschrift, die per Computerfax übermittelt wurde, als ordnungsgemäße Klageerhebung zu, obwohl sie die eigentlich vorgeschriebene, eigenhändige Unterschrift des Antragstellers oder dessen Prozessbevollmächtigten nicht enthielt. Anders als bei einem „normalen“ Telefax muss die per Computer übermittelte Fernkopie keine Unterschrift enthalten. Die Verwendung einer Faksimileunterschrift, wie sie häufig bei Computerfaxen verwendet wird, hielt das Gericht nicht für erforderlich.

Hinweis: Ob bei Online-Übermittlung einer Klage bzw. eines Schriftsatzes oder per Telefax muss umgehend das Original mit entsprechenden Abschriften für den bzw. die Verfahrensgegner per „Schneckenpost“ nachgereicht werden.

(Urteil des VG Karlsruhe 4 K 4105/96 – Handelsblatt vom 13.10.1998)

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Wesentliche Änderungen durch die Mietrechtsreform

Das am 29. März 2001 verabschiedete Mietrechtsvereinfachungsgesetz tritt zum 1. September 2001 in Kraft.

Die Mietrechtsreform enthält zwei zentrale Neuregelungen: Die Mieten dürfen künftig nur noch um 20 % innerhalb von drei Jahren steigen und die Kündigungsfrist für Mieter reduziert sich unabhängig von der Mietdauer einheitlich auf drei Monate.

Weitere wichtige Neuregelungen im Überblick:

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Schaden nach Abschleppen eines Fahrzeuges

Wird ein auf Veranlassung der Ordnungsbehörde abgeschlepptes Kraftfahrzeug auf dem Gelände des von der Gemeinde beauftragten Abschleppunternehmens beschädigt, haftet die Gemeinde nicht für den entstandenen Schaden. Nach Abstellen des Wagens auf dem Gelände des Abschleppunternehmens haben die für die Gemeinde tätigen Beamten keinen tatsächlichen Einfluss mehr auf die Durchführung der Verwahrung. Vielmehr liegt diese allein in den Händen des Abschleppunternehmens. Der geschädigte Autofahrer muss sich in einem solchen Fall an den Abschleppunternehmer halten, der allerdings nur dann haftet, wenn ihn bzw. seine Mitarbeiter ein Verschulden an der Beschädigung trifft.
(Urteil des OLG Hamm vom 25.10.2000 11 U 65/00 NJW 2001, 375)

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Bundeskabinett stimmt Gesetzentwurf zur Schuldrechtsmodernisierung zu Schuldrecht wird aktuell und modern

Das Bundeskabinett hat am 9.5.2001 den von Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts beschlossen. Mit dem Gesetz werden die EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf und 2 weitere Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt und gleichzeitig das Schuldrecht modernisiert, d.h. der Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der die grundlegenden Bestimmungen für alle Verträge enthält und beispielsweise regelt, was geschieht, wenn ein Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt, also z. B. nicht rechtzeitig oder schlecht leistet.

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Keine Hinweispflicht des Verkäufers auf fehlende Instandhaltungsrücklage

Der Veräußerer von Wohnungseigentum braucht den Erwerber ungefragt nicht über das Fehlen einer Instandhaltungsrücklage aufzuklären

Der Preis einer Eigentumswohnung richtet sich regelmäßig nach ihrem Substanzwert ohne Rücksicht auf eine ggf. gesondert zu vergütende Instandsetzungsrücklage. Wurde eine Rücklage gebildet und zur Renovierung des Gebäudes verwendet, so erhöht sich der Wert und damit der Kaufpreis der einzelnen Eigentumswohnungen. Die verbrauchte Rücklage wirkt sich also kaufpreissteigernd aus. Wurden keine besonderen Instandsetzungsmaßnahmen veranlaßt, so wird der Käufer lediglich zur Zahlung eines dem Zeitwert entsprechenden Kaufpreises bereit sein. Hier kann allenfalls der Verkäufer durch Mitteilung über eine künftige, sanierungskostenkompensierende Instandsetzungsrücklage eine Erhöhung des Kaufpreises erreichen. Der Käufer rechnet nämlich ohne besonderen Hinweis nicht damit, in den Genuß einer Instandsetzungsrücklage zu gelangen. Mit anderen Worten bestimmt sich der Preis einer Eigentumswohnung grundsätzlich nur nach ihrem Zeitwert.

(OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.1999 – 1 U 157/99-31)