Das Bundeskabinett hat am 9.5.2001 den von Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts beschlossen. Mit dem Gesetz werden die EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf und 2 weitere Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt und gleichzeitig das Schuldrecht modernisiert, d.h. der Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der die grundlegenden Bestimmungen für alle Verträge enthält und beispielsweise regelt, was geschieht, wenn ein Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt, also z. B. nicht rechtzeitig oder schlecht leistet.
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