Wesentliche Änderungen durch die Mietrechtsreform

VonHagen Döhl

Wesentliche Änderungen durch die Mietrechtsreform

Das am 29. März 2001 verabschiedete Mietrechtsvereinfachungsgesetz tritt zum 1. September 2001 in Kraft.

Die Mietrechtsreform enthält zwei zentrale Neuregelungen: Die Mieten dürfen künftig nur noch um 20 % innerhalb von drei Jahren steigen und die Kündigungsfrist für Mieter reduziert sich unabhängig von der Mietdauer einheitlich auf drei Monate.

Weitere wichtige Neuregelungen im Überblick:

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