Wesentliche Änderungen durch die Mietrechtsreform

Wesentliche Änderungen durch die Mietrechtsreform

Das am 29. März 2001 verabschiedete Mietrechtsvereinfachungsgesetz tritt zum 1. September 2001 in Kraft.

Die Mietrechtsreform enthält zwei zentrale Neuregelungen: Die Mieten dürfen künftig nur noch um 20 % innerhalb von drei Jahren steigen und die Kündigungsfrist für Mieter reduziert sich unabhängig von der Mietdauer einheitlich auf drei Monate.

Weitere wichtige Neuregelungen im Überblick:

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Hagen Döhl administrator

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