Das am 29. März 2001 verabschiedete Mietrechtsvereinfachungsgesetz tritt zum 1. September 2001 in Kraft.
Die Mietrechtsreform enthält zwei zentrale Neuregelungen: Die Mieten dürfen künftig nur noch um 20 % innerhalb von drei Jahren steigen und die Kündigungsfrist für Mieter reduziert sich unabhängig von der Mietdauer einheitlich auf drei Monate.
Weitere wichtige Neuregelungen im Überblick:
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