Autor-Archiv Hagen Döhl

VonHagen Döhl

Herausgabe eines abgeschleppten Fahrzeuges

Fahrzeuge, die widerrechtlich im Halteverbot abgestellt sind und andere Verkehrsteilnehmer behindern, können abgeschleppt und anschließend sichergestellt werden, ohne daß zuvor eine behördliche Gebotsverfügung ergehen muß. Die Kommune darf das Fahrzeug so lange zurückbehalten, bis die Abschleppkosten vom Falschparker bezahlt worden sind.
(Urteil des OVG Magdeburg vom 13.02.1997 A 2 S 493/96)

VonHagen Döhl

Getrenntleben in einer Ehewohnung

Eine Ehe kann frühestens nach Ablauf des so genannten Trennungsjahres geschieden werden, sofern keine Härtegründe für eine sofortige Scheidung vorliegen. Das Getrenntleben und somit der Beginn des Trennungsjahres ist oft nicht zweifelsfrei festzustellen. Die Ehegatten leben dann getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht wiederherstellen will. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der Ehewohnung getrennt leben. Erforderlich ist hier aber, dass sich die Gemeinsamkeiten im Haushalt auf das unvermeidliche Maß beschränken und dass keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen. Gelegentliche Handreichungen und Gefälligkeiten stehen der Annahme des Getrenntlebens nicht entgegen. Ehegatten leben innerhalb der gemeinsamen Wohnung jedoch nicht getrennt, wenn sie einvernehmlich eine auslaufende Form der ehelichen Lebensgemeinschaft mit teils arbeitsteiliger Gestaltung und fortschreitender Verselbstständigung der jeweiligen Lebensverhältnisse gewählt haben. Ein Getrenntleben liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Eheleute während dieser Zeit die Kosten der Haushaltsführung noch aus einem gemeinsamen Haushaltsgeld bestreiten. Urteil des OLG Zweibrücken vom 22.02.2000

VonHagen Döhl

Vorauszahlung auf Stammeinlage einer GmbH

Für die Frage, ob ein GmbH-Gesellschafter durch Zahlung an die Gesellschaft seine Stammeinlage mit schuldbefreiender Wirkung erbracht hat, kommt es allein auf die Sicht des Geschäftsführers der Gesellschaft an und nicht darauf, ob der Zweck der Leistung für einen Gesellschaftsgläubiger erkennbar ist. Dies gilt auch für zulässige und meist von den Notaren veranlasste Vorauszahlungen auf die Stammeinlage.

Dass auf dem Überweisungsträger, mit dem die Zahlung der Stammeinlage bewirkt wurde, keine Zweckbestimmung vermerkt ist, steht der Annahme einer Leistung auf die Einlage nicht entgegen.
(Urteil des OLG Köln vom 17.05.2001 18 U 17/01 Betriebs-Berater 2001, 1423)

VonHagen Döhl

Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen

Der Vermieter ist auch dann zur fristlosen Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlungen berechtigt, wenn zwar das Sozialamt die Miete teilweise übernommen und verspätet gezahlt hat, der Mieter aber seinerseits mit dem von ihm zu zahlenden Rest der Miete in Zahlungsrückstand geraten ist.
(Urteil des LG Berlin vom 23.01.1998 64 S 229/97)

VonHagen Döhl

BGH: Warnung an alle langsamen Bauunternehmer

Sind in einem Bauvertrag weder Beginn noch Fertigstellung terminlich geregelt, hat der Unternehmer mit der Herstellung des vertraglich geschuldeten Bauwerkes im Zweifel alsbald nach Vertragsschluss zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen. Der BGH leitet dies aus § 271 Abs. 1 BGB ab und verurteilte ein Bauunternehmen, das sich mit der Fertigstellung mehr als 2 Jahre Zeit gelassen hat, zum Schadenersatz gegenüber dem Bauherren (der im entschiedenen Fall das Objekt als Kapitalanlage nutzen wollte).
(BGH – IBR 2001, 251)

VonHagen Döhl

Vorsicht bei Abbiegen durch Kolonnenlücke

Eine Autofahrerin wollte von ihrem Grundstück nach links in die Straße einfahren, wo sich auf der ihr zugewandten Fahrbahn gerade der Verkehr staute. Ein freundlicher Autofahrer ließ eine Lücke und winkte die wartende Frau heraus.
Auch den von rechts kommenden Verkehr hatte die Frau beobachtet. Dabei übersah sie jedoch, daß ein von links kommender Motorradfahrer gerade die stehende Fahrzeugkolonne überholte – trotz Überholverbots. Es kam zum Zusammenstoß.
Es entspricht der Lebenserfahrung, daß insbesondere Motorradfahrer gelegentlich langsam fahrende oder wartende Fahrzeugkolonnen verbotswidrig überholen. Darauf hätte, so die Richter am LG Köln, die Autofahrerin achten müssen. Neben der haltenden Verkehrskolonne hätte auch der von links kommende Überholverkehr beachtet werden müssen.
Allerdings wurde in dem Urteil auch das verkehrswidrige Verhalten des Motorradfahrers berücksichtigt. Wegen des verbotswidrigen Überholens blieb dieser auf der Hälfte seines Schadens sitzen. 50 % des Schadens muß allerdings die unachtsame Autofahrerin tragen.
(Urteil des LG Köln vom 13.07.1995 19 S 423/94)

VonHagen Döhl

Verschweigen von Einkommensverbesserungen des Unterhaltspflichtigen

Ein Vater zahlte an seinen studierenden Sohn Unterhalt. Im Jahr 1996 erkundigte sich der Vater nach dem Fortgang des Studiums, der ihm ausdrücklich bestätigt wurde. Im Januar 1997 brach der Sohn sein Studium ab und begann eine Erwerbstätigkeit, bei der er ein Nettoeinkommen von knapp 2.200 DM erzielte. Seinem Vater teilte er die Änderung seiner Einkommensverhältnisse nicht mit, so dass dieser weitere 15 Monate Unterhalt leistete.

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Unterhaltsgläubigers, dem Unterhaltsschuldner Änderungen seiner Einkommensverhältnisse ungefragt mitzuteilen. Es ist vielmehr in der Regel Sache des Unterhaltsschuldners, sich durch Geltendmachung seines Auskunftsanspruchs nach dem Fortbestand der Verhältnisse bzw. eventueller Veränderungen zu erkundigen. Eine Pflicht zur ungefragten Information besteht jedoch jedenfalls bei erheblichen Einkommensveränderungen dann, wenn der Unterhaltsgläubiger aufgrund vorangegangenen Tuns des Unterhaltsschuldners Veranlassung hatte, auf den Fortbestand der Verhältnisse zu vertrauen. So lag der Fall hier. Der Unterhaltsschuldner konnte nach der im Jahr 1996 erteilten Auskunft vom Fortgang des Studiums ausgehen und leistete im guten Glauben daran weiterhin Unterhalt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bremen hätte der Sohn unter diesen Umständen seinem Vater ungefragt auf den Abbruch des Studiums und die Aufnahme der Erwerbstätigkeit hinweisen müssen. Er wurde daher verurteilt, die erhaltenen Unterhaltsleistungen an den Vater zurückzuzahlen.
(Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 09.02.1999 4 UF 121/98)

VonHagen Döhl

Verfrühte Rückgabe von Mieträumen

Gibt der Mieter die gemietete Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung den vereinbarten oder den ortsüblichen Mietzins verlangen (§ 757 Abs. 1 BGB). Ein Vorenthalten der Mietsache im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht vor, wenn der Vermieter die Mietsache, die ihm zur Rückgabe angeboten wird, nicht annimmt. Das ist z. B. der Fall, wenn der Vermieter die Rücknahme ablehnt, weil er zu Unrecht der Ansicht ist, das Mietverhältnis bestehe fort, oder wenn sich die Räume in beschädigtem Zustand befinden und der Vermieter die Entgegennahme deshalb ablehnt.

Der Vermieter ist zu einer Rücknahme der gemieteten Räume grundsätzlich auch vor dem Ende der Mietzeit verpflichtet. Dies gilt ohne Einschränkungen jedoch nur dann, wenn der Beendigungstermin naht oder unmittelbar bevorsteht. Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, die Rückgabe der Räume fünf Monate vor Vertragsbeendigung zu akzeptieren. Versäumt es der Mieter dann, bei Beendigung der Mietzeit die Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben, schuldet er diesem weiterhin die Nutzungsentschädigung nach § 557 Abs. 1 BGB.
(Urteil des OLG Dresden vom 20.06.2000 23 U 403/00)

VonHagen Döhl

Scherzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

Auch ein Arbeitgeber macht sich gegenüber dem Arbeitnehmer schmerzensgeldflichtig, wenn er im Rahmen des Arbeitsverhältnisses in schwerwiegender, rechtswidriger und schuldhafter Weise in dessen Persönlichkeitsrecht eingreift und die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht auf andere Weise angemessen ausgeglichen werden kann. Das Persönlichkeitsrecht wird dabei insbesondere durch fortgesetzte Maßnahmen verletzt, die das vom Arbeitnehmer im Verlaufe des lange währenden Arbeitsverhältnisse erworbene berufliche und soziale Selbstverständnis grundlos massiv beeinträchtigen. Die Höhe eines solchen Schmerzensgeldes errechnet sich unter Zugrundelegung der Dauer der erlittenen Beeinträchtigung und der Höhe der monatlichen Nettovergütung des Arbeitnehmers, welche seine berufliche Positon widerspiegelt.
(Arbeitsgericht Ludwigshafen, Urteil vom 6.11.2000 – 1 Ca 2136/00, LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 415/01)

VonHagen Döhl

Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters

Die Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters wegen grober Pflichtverletzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann nicht durch einen mehrheitlichen Gesellschafterbeschluss möglich, wenn dies ausdrücklich im Gesellschaftervertrag so vorgesehen ist. Die Ausschließung eines Gesellschafters ist vielmehr nur durch ein Urteil des Gerichts auf Grund einer erhobenen Ausschließungsklage möglich.
(Urteil des BGH vom 20.09.1999 II ZR 345/97)