Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen

VonHagen Döhl

Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen

Der Vermieter ist auch dann zur fristlosen Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlungen berechtigt, wenn zwar das Sozialamt die Miete teilweise übernommen und verspätet gezahlt hat, der Mieter aber seinerseits mit dem von ihm zu zahlenden Rest der Miete in Zahlungsrückstand geraten ist.
(Urteil des LG Berlin vom 23.01.1998 64 S 229/97)

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