Autor-Archiv Hagen Döhl

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WEG – Sperrung des Wasseranschlusses eines Wohnungseigentümers

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers berechtigt, sowohl gegenüber dem säumigen Wohnungseigentümer wie auch gegenüber dessen Mieter die Versorgung der vermieteten Räume mit Kaltwasser zu sperren.

(KG, Beschluss vom 26.11.2001, Az.: 24 W 7/01, WM 2002, 161f.)

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Anforderungen an die Erläuterungen einer Mieterhöhungserklärung

Der BGH hat sich zu den Anforderungen an die Erläuterungen einer Mieterhöhungserklärung, wenn der Vermieter bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie durchführen will, geäußert: Zur Begründung einer Mieterhöhungserklärung bedarf es nicht der Beifügung einer Wärmebedarfsberechnung.

(BGH Urteil vom 10.04.02 – VIII ARZ 3/01)

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Übernahme von Verlusten der Gesellschaft durch Gesellschafter

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 11.04.02 liegt keine steuerlich zu berücksichtigende Leistung vor, wenn ein Gesellschafter aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis begründet sind, Verluste seiner Gesellschaft übernimmt, um ihr weitere Tätigkeit zu ermöglichen.
(BFH Urteil vom 11.04.02 – V R 65/00)

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Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht (BSE)

Die zweite BSE-Schutzverordnung vom 21.3.1998 (Bundesgesetzblatt S. 565) ist nichtig. Das generelle Tötungsverbot nach § 2 dieser Verordnung ist nicht durch die Ermächtigungsgrundlage nach § 79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit §§ 18, 24 Abs. 1 und 2 Tierseuchengesetz gedeckt.
Für die Annahme des Ansteckungsverdachtes im Sinne des § 24 Abs. 1 Tierseuchengesetz bedarf es konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die betroffenen Tiere typischerweise oder im erhebelichen Umfang den Ansteckungsstoff – hier das BSE auslösende Tiermehl – aufgenommen haben.
Für die Anordnung der ausnahmslosen Tötung einer Tiergruppe nach § 24 Abs. 2 Tierseuchengesetz ist der Nachweis eines tatsächlichen – nicht nur potentiellen – Infektionsherdes notwendig.
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 15.2.2001 – 3 C 9.00-(89/01) –

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Prüffähigkeit der Betriebskostenabrechnung (OLG Dresden)

Eine Betriebskostenabrechnung ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (das OLG Dresden verweist auf Neue juristische Wochenschrift 1982, 572) nicht prüffähig, wenn die unter der Bezeichnung „Kosten“ ausgewiesenen Aufwendungen neben den eigentlichen Heizkosten noch weiter nicht unbeträchtiche Kosten für Klimaanlage und Wasser enthalten und dies nicht aus der Abrechnung unmittelbar ersichtlich ist. Nach Auffassung des OLG Dresden kann jedoch der Vermieter die zunächst nicht nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung noch während des Rechtsstreites durch die notwendige Aufschlüsselung prüffähig machen – und zwar auch noch im Verlaufe der Berufungsinstanz (Anmerkung: Ob dies während der Berufungsinstanz jetzt nach In-Kraft-Treten der Zivilprozessreform nocht möglich ist, dürfte fraglich sein). Auch soll das Rechtsmittel nicht deshalb unzulässig sein, weil der Vermieter Berufung nur mit dem Ziel eingelegt hat, die als nicht prüffähig zurückgewiesene Abrechnung aufzuschlüsseln; allerdings könne das Kostennachteile für den Vermieter (§ 97 II ZPO) mit sich bringen. Ferner hat das Gericht entschieden, dass die in einem gewerblichen Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Vermieter die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen nach „Kostenanfall des Vorjahres“ anpassen darf, wirksam ist. Fordert er die Anhebung der Vorauszahlung jedoch auf der Grundlage einer nicht prüffähigen Abrechnung, so soll der Mieter die Leistung der verlangten erhöhten Vorauszahlungen verweigern können.
(OLG Dresden, Urteil v. 12.3.2002 – 5/23 U 2557/01)

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Namensrecht im Internet

Ist ein Namensträger nach dem Recht der Gleichnamigen verpflichtet, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr nur mit einem unterscheidenden Zusatz zu verwenden, folgt daraus nicht zwingend das Verbot, den Namen als Internet-Adresse zu verwenden. Vielmehr kann eine mögliche Verwechslungsgefahr auch auf andere Weise ausgeräumt werden. So kann der Internetnutzer auf der ersten sich öffnenden Seite darüber aufgeklärt werden, daß es sich nicht um die Homepage des anderen Namensträgers handelt, zweckmäßigerweise verbunden mit einem Querverweis auf diese Homepage.

Kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens einem Dritten die Verwendung dieses Zeichens als Domain-Name im geschäftlichen Verkehr verbieten, kommt ein auf Löschung der Registrierung gerichteter Beseitigungsanspruch nur in Betracht, wenn der Dritte kein berechtigtes Interesse vorweisen kann, diesen Domain-Namen außerhalb des sachlichen oder räumlichen Wirkungsfelds des kennzeichenrechtlichen Anspruchs – etwa für private Zwecke oder für ein Unternehmen in einer anderen Branche – zu verwenden.

Ein Rechtsanwalt, der durch die Bezeichnung seiner Kanzlei die Rechte eines Wettbewerbers verletzt hat, ist im Hinblick auf die ihn treffende Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, im Rahmen einer zur Schadensberechnung dienenden Auskunft die Namen seiner Mandanten zu offenbaren.

-MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 BRAO § 43a Abs. 2-
(BGH Urteil v. 11.4.2002 – I ZR 317/99)

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Beseitigung einer baulichen Veränderung

Zur Beseitigung einer baulichen Veränderung ist nur derjenige, der sie vorgenommen hat, als Handlungsstörer verpflichtet. Sein Sonderrechtsnachfolger ist als Zustandsstörer nur verpflichtet, die Beseitigung zu dulden.
(BayObLG, Beschluss vom 28.12.2001, Az.: 2 Z BR 163/01, WM 2002, 165)

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Wer ist bei Ehegatten Mievertragspartei?

In der Praxis erweist es sich immer wieder als problematisch wer Miter ist, wenn bei Ehegatten nur ein Ehepartner den Mietvertrag unterzeichnet hat, obwohl beide Ehegatten zu Beginn des Vertrages als Mieter aufgeführt sind. Teilweise wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass hier beide Ehegatten Vertragspartner werden (so Landgericht Berlin GE 1999, 1285), während andererseits auch die Auffassung besteht, dass nur derjenige Mieter Vertragspartner wird, der den Vertrag auch unterzeichnet hat (so Landgericht Berlin GE 1998, 298; GE 1995, 1343). Eine andere Kammer des Landgerichtes Berlin hat sich in einem Verfahren aus 2001 noch für einen dritten Weg entschieden: Danach kann der nicht unterzeichnete Ehegatte einem Mietvertrag nachträglich dadurch beitreten, dass er Mieterhöhungserklärungen und eine Duldung der Modernisierung unterzeichnet (Landgericht Berlin GE 2001, 1603). Das Landgericht Onsabrück vertritt die Auffassung, dass nur der Ehemann Mieter und damit Vertragspartner wird, wenn er allein den Mietvertrag unterschreibt, auch wenn seine Ehefrau im Kopf des Mietvertrages als Mieterin genannt wird (Landgericht Osnabrück, WuM 2001, 438).

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Betriebsverfassungsrecht – Restmandat des Betriebsrates

Die Mitglieder des Betriebsrates verlieren ihre Wählbarkeit bei einer Betriebsstilllegung, die zur Einstellung der werbenden Tätigkeit des Betriebes und die Beendigung der Arbeitsverhältnisse aller betriebszugehöriger Arbeitnehmer führt: Damit endet ihr Vollmandat.
Das Restmandat eines Betriebsrates setzt einen die Stilllegung des Betriebes und der darauf bezogenen Beendigung auch der Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis.
(BAG 14.8.2001 – 1 ABR 52/00 = NZA 2002, 109)

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Vollkaskoschutz beim Bremsunfall wegen eines Hasen

Ein Kraftfahrer, der bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h auf einer Bundesstraße eine Vollbremsung einleitet, um einen die Fahrbahn kreuzenden Hasen nicht zu überfahren, handelt nicht grobfahrlässig, wenn er nicht zugleich mit einer plötzlichen Fahrtrichtungsänderung bremst. Ferner soll nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg eine unrichtige Angabe des Versicherungsnehmers über die Laufrichtung eines die Fahrbahn kreuzenden Hasen generell nicht geeignet sein, die berechtigten Interessen des Versicherers zu bewerten.
(OLG Brandenburg, Urteil v. 20.2.2002 – 14 U 56/01)