Der BGH hat sich zu den Anforderungen an die Erläuterungen einer Mieterhöhungserklärung, wenn der Vermieter bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie durchführen will, geäußert: Zur Begründung einer Mieterhöhungserklärung bedarf es nicht der Beifügung einer Wärmebedarfsberechnung.
(BGH Urteil vom 10.04.02 – VIII ARZ 3/01)
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