Nach einer Entscheidung des Bayrischen Oberlandesgerichtes entspricht es regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung, ein selbständiges Beweisverfahren zur Ursachenermittlung einzuleiten, wenn für eine Schimmelbildung Baumängel ursächlich sein können. Die Kosten eines solchen Beweisverfahrens sind nach der Entscheidung des Bayrischen Oberlandesgerichtes auch dann von allen Wohnungseigentümern zu tragen, wenn sich herausstellt, dass die Schadensursache im Verhalten der betroffenen Wohnungseigentümer liegt. Die Kosten dürfen diesen nur dann auferlegt werden, wenn sie schuldhaft gehandelt haben (Bayrisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 31.1.2002 – 2 ZBR 57/01).