WEG: Baumaßnahmen (hier Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems) – Instandsetzung oder nicht (§§ 21, 22 WEG)

VonHagen Döhl

WEG: Baumaßnahmen (hier Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems) – Instandsetzung oder nicht (§§ 21, 22 WEG)

1. Die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems zum Zweck der Sanierung einer erhebliche Risse aufweisenden Fassade kann sich als mit der Mehrheit der Eigentümer zu beschließende – modernisierende – Instandsetzung darstellen.

2. Bei der Auswahl mehrerer gleichermaßen Erfolg versprechender Maßnahmen (hier:

Wärmedämmverbundsystem oder Neuverputz nebst Aufbringung einer Vorsatzschale aus Sparverblendern) ist innerhalb des hierbei der Eigentümergemeinschaft zuzubilligenden Ermessens auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit das Gemeinschaftseigentum durch die in Aussicht genommenen Baumaßnahmen optisch signifikant (z. B. Klinker statt Putz) verändert würde.

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.3.2002 – 3 Wx 13/02)

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