Verjährung des mietvertraglichen Rückerstattungsanspruchs wegen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

VonHagen Döhl

Verjährung des mietvertraglichen Rückerstattungsanspruchs wegen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

Der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung überhöhter Betriebskostenvorauszahlung ergibt sich auch seinem Umfang nach nicht aus §§ 812 ff. BGB, sondern aus einer ergänzenden Auslegung des Mietvertrages.
Der Rückerstattungsanspruch verjährt nach altem Recht innerhalb von 4 Jahren.
Die Verjährung beginnt mit der jeweiligen monatlichen Überzahlung.
(OLG Koblenz, Beschluss vom 15.4.2002 – 5 W 235/02)

Anmerkung: Die Entscheidung ist veröffentlicht in GuT 2002, 84

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