OLG- Vertretungsänderungsgesetz in Kraft getreten

VonHagen Döhl

OLG- Vertretungsänderungsgesetz in Kraft getreten

Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt I Nr. 53 ist das OLG- Vertretungsänderungsgesetz in Kraft getreten. Danach dürfen in Zivilsachen seit dem 1.8.2002 Rechtsanwälte, die bei einem Oberlandesgericht zugelassen sind auch bei allen anderen OLG und höchsten Landesgerichten (auch Kammergericht Berlin) auftreten.
Bisher war diese sog. Postulationsfähigkeit ausschließlich auf die direkt bei dem jeweiligen OLG zugelassenen Rechtsanwälte beschränkt. War ein Rechtsanwalt beispielsweise beim OLG Dresden zugelassen, konnte er neben den Landgerichten nur bei diesem OLG und nicht bei anderen OLG auftreten. Diese Beschränkung ist nun weggefallen.
Aus unserer Kanzlei sind zur Zeit die Rechtsanwälte Hagen Döhl, Dietmar Gottlöber und Frau Rechtsanwältin Gesine Döhl beim OLG zugelassen.

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Hagen Döhl administrator

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