Stimmrecht bei Abrufung des Wohnungseigentumsverwalters

VonHagen Döhl

Stimmrecht bei Abrufung des Wohnungseigentumsverwalters

Das Kammergericht hat in einem Rechtstreit zu entscheiden, ob ein Mehrheitseigentümer, der zugleich Verwalter ist, bei der Abstimmung über die gegen ihn und ohne wichtigen Grund ausgesprochene Abrufung und Kündigung vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. Nach der Auffassung des Kammergerichtes soll dies nicht der Fall sein. Das Kammergericht weicht damit von einer des OLG Düsseldorf (NZM 1999,285) ab und hat daher das Verfahren ausgesetzt und dem BGH vorgelegt.
(Vorlagebeschluss vom 29.05.2002-24W66/02)

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