Kategorien-Archiv Verkehrsrecht

VonHagen Döhl

Verkehrssicherungspflicht, Radfahrer

Auch für Radfahrer gilt, dass sie sich wie jeder Straßenbenutzer den gegebenen Verhältnissen anpassen und den Radweg grundsätzlich so hinnehmen müssen, wie dieser sich ihnen erkennbar darbietet. Da eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist, muss der Verkehrssicherungspflichtige nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, nicht für alle nur denkbaren Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen. Vielmehr hat er nur diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die nach den Sicherheitserwartungen der jeweiligen Verkehrsteilnehmer dem Verkehrssicherungspflichtigen einerseits wirtschaftlich zumutbar und andererseits geeignet sind, solche Gefahren abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßem oder nicht ganz fernliegendem bestimmungswidrigem Gebrauch des Verkehrsweges drohen und die der Benutzer bei Beobachtung der ihm abzuverlangenden eigenen Sorgfalt selbst nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann. Gefahren, die ein sorgfältiger Benutzer bereits mit einem beiläufigen Blick selbst erfassen kann, erfordern mithin keine besonderen Maßnahmen; vor ihnen muss insbesondere auch nicht gewarnt werden.
(OLG Rostock – 13.05.2004 1 U 197/02)

VonHagen Döhl

Überflüssiger Mietwagen muss selbst bezahlt werden

Wer nach einem Unfall einen Mietwagen nimmt, obwohl er ihn nicht benötigt, muss die Kosten hierfür selbst tragen. Dies entschied das Landgericht München I.
Der Kläger war nach einem Unfall in vier Tagen nur 72 Kilometer mit dem Mietauto gefahren. Das Gericht sah hierbei die Anmietung nicht als notwendig und die Kosten in Höhe von mehr als 1100 Euro als unverhältnismäßig an. Eine vergleichbare Fahrtstrecke mit dem Taxi hätte nur 144 Euro gekostet.
(Az: 17 S 20753/04)

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Auch zehnjähriges Kind kann für Fahrradunfall haften

Auch ein zehnjähriges Kind kann grundsätzlich für einen Fahrradunfall haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nach Auffassung der Richter kommt es maßgeblich auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes und damit auf das konkrete Fehlverhalten an, das zu dem Unfall geführt hat.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Radfahrerin gegen einen zehnjährigen Jungen statt. Der Junge war auf einem Gehweg mit seinem Fahrrad in hoher Geschwindigkeit entgegen der zulässigen Fahrtrichtung gefahren. Dabei stieß er mit der Radfahrerin zusammen. Das Landgericht Koblenz verurteilte den Jungen daraufhin zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 1150 Euro und zu 3000 Euro Schmerzensgeld.
Das OLG bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz. Die Richter betonten, auch ein zehnjähriges Kind wisse, dass man nicht gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahren dürfe. Außerdem sei einem Kind dieses Alters bewusst, dass eine hohe Geschwindigkeit ein hohes Unfallrisiko berge. Deshalb sei es gerechtfertigt, dass der Junge in vollem Umfang für die Unfallfolgen hafte.
(OLG Koblenz Az.: 8 U 659/04)

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Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

Ein „Unfallersatztarif“ ist nur insoweit ein „erforderlicher“
Aufwand zur Schadensbeseitigung gemäß § 249 Satz 2 BGB a.F. als die Besonderheiten dieses Tarifs einen gegenüber dem „Normaltarif“ höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind
Einen ungerechtfertigt überhöhten „Unfallersatztarif“ kann der Geschädigte nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen
Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie den gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war.
(BGH Urteil vom 19.4.2005, Az: VI ZR 37/04)

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Manipulation des Tachos ab sofort strafbar

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Juni 2005 ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter Strafe gestellt wird.

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Schadensersatz – Arbeitsausfall des Selbständigen

Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass bei unfallbedingter Verletzung eines Unternehmers nicht bereits der Wegfall der Arbeitskraft des Unternehmers oder Freiberuflers als solcher, sondern erst die negative Auswirkung dieses Ausfalls im Vermögen des Verletzten einen haftungsrechtlichen Schaden darstellt.
Der Unternehmer kann seinen Schaden daher nicht abstrakt in Höhe des Gehalts einer gleichwertigen Ersatzkraft oder in Gestalt der Bezahlung angeblicher Überstunden der Angestellten geltend machen kann.
Vielmehr muss – bei gleich bleibendem Umsatz – eine Steigerung der Personalkosten dargetan werden, oder – bei gesteigertem Umsatz – eine relative Steigerung der Personalkosten.
(OLG Celle – 09.03.2000 14 U 51/99)

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Verkauf eines Kraftfahrzeugs als „Neuwagen“

In dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs als Neuwagen liegt die konkludente Zusicherung des Kfz-Händlers, dass das Fahrzeug – hier ein PKW der Marke Smart – fabrikneu ist.
Wird die Modellreihe dieses Fahrzeugs im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert gebaut, sondern weist sie inzwischen einen um 50 % vergrößerten Tank auf, ist das verkaufte Fahrzeug kein Neuwagen und entspricht damit nicht der vereinbarten Beschaffenheit.
Verweigert der Kfz-Händler in einem solchen Fall die Nacherfüllung, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
(OLG Köln – 18.01.2005 22 U 180/04)

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Anhaltepflicht vor Ampelanlage

Ein vor einer Wechsellichtzeichenanlage ortsfest installiertes und mit deren Phasenwechsel gekoppeltes gelbes Blinklicht im Sinne des § 38 Abs. 3 Satz 1 StVO beinhaltet für den Kraftfahrer keine über § 37 Abs.
2 Satz 2 Nr. 1 StVO hinausgehende Verhaltensanforderung, bereits wegen der blinkenden „Vorampel“ seine Geschwindigkeit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Er darf vielmehr unter Beibehaltung derselben weiter auf die Wechsellichtzeichenanlage zufahren und muß erst bei deren Phasenwechsel auf Gelb und auch nur dann anhalten, wenn ihm dies mit normaler Betriebsbremsung noch möglich ist.
(BGH Urteil vom 26.4.2005, Az: VI ZR 228/03)

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VG Sigmaringen: Keine Umgehung des deutschen Fahrerlaubnisrechts durch EU-Führerschein

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat einem Deutschen trotz seiner tschechischen EU-Fahrerlaubnis das Führen eines Kfz in Deutschland vorerst untersagt. Dem Mann war seine deutsche Fahrerlaubnis in den 90er Jahren wegen Trunkenheit am Steuer entzogen und eine Wiedererteilung abgelehnt worden. Also hatte er sich in Tschechien einer Fahrprüfung unterzogen. Seinen Eilantrag, mit dem erlangten tschechischen EU-Führerschein in Deutschland fahren zu dürfen, lehnte das VG jetzt ab (Beschluss vom 02.05.2005; Az.: 4 K 708/05).

VonHagen Döhl

Aufklärungs- und Hinweispflicht des Versicherers

Wird dem Versicherer im Zusammenhang mit der Anforderung einer grünen Versicherungskarte mitgeteilt, dass sich der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug in die Türkei begeben wird, muss er diesem – auch für die Fahrzeugversicherung – Klarheit über die Besonderheiten des Versicherungsschutzes verschaffen, der sich für die Türkei in einen
(versicherten) europäischen und einen (nicht versicherten) asiatischen Teil spaltet.
(BGH Urteil vom 13.4.2005, Az: IV ZR 86/04)