Wer nach einem Unfall einen Mietwagen nimmt, obwohl er ihn nicht benötigt, muss die Kosten hierfür selbst tragen. Dies entschied das Landgericht München I.
Der Kläger war nach einem Unfall in vier Tagen nur 72 Kilometer mit dem Mietauto gefahren. Das Gericht sah hierbei die Anmietung nicht als notwendig und die Kosten in Höhe von mehr als 1100 Euro als unverhältnismäßig an. Eine vergleichbare Fahrtstrecke mit dem Taxi hätte nur 144 Euro gekostet.
(Az: 17 S 20753/04)
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