Glatze ist beim Mann keine Krankheit

VonHagen Döhl

Glatze ist beim Mann keine Krankheit

Männer, die erblich bedingt eine Glatze bekommen, haben keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für ein Mittel gegen Haarausfall. Nach einem am Freitag in Mannheim veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) ist erblich bedingter Haarausfall keine Krankheit, sondern im Unterschied zur Frau geschlechtstypisch. Der Anspruch auf eine Beihilfe vom Dienstherren für ein Gegenmittel bestehe aber nur für die Linderung von Krankheiten und nicht bei ästhetischen Problemen.
Ein Richter im mittleren Alter hatte vom Arzt ein Mittel gegen Haarausfall verordnet bekommen, weil er eine Glatze bekam. Eine Beihilfe von seinem Dienstherren hatte er danach vor dem Verwaltungsgericht erstritten. Auf die Berufung des Landes Baden- Württemberg wies der VGH die Klage des Mannes ab.

Hätte der erblich bedingte Haarausfall bei dem Mann ein krankhaftes psychisches Leiden zur Folge gehabt und das Gegenmittel dieses beseitigt, hätte eine Beihilfe gewährt werden können, erklärte das Gericht. Für eine psychische Folgeerkrankung habe es bei dem Richter aber keine Anhaltspunkte gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt (Aktenzeichen: 4 S 2222/03).
dpa 15.07.2005

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