Mutmaßliche Straftäter mit deutschem Pass dürfen vorerst auch nicht mehr ans europäische Ausland ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl heute für nichtig erklärt. Damit gab das Karlsruher Gericht der Verfassungsbeschwerde des unter Terrorverdacht stehenden Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli aus Hamburg statt, der nach Spanien ausgeliefert werden sollte. Er kann nun mit seiner umgehenden Freilassung rechnen.
Deutschland hatte mit dem vereinfachten Auslieferungsverfahren im August 2004 erstmals die Auslieferung eigener Staatsangehöriger an EU-Staaten erlaubt. Nach dem Urteil des Zweiten Senats hat der Gesetzgeber jedoch zu wenig Vorkehrungen für den Schutz der Grundrechte deutscher Tatverdächtiger getroffen. Der EU- Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl aus dem Jahr 2002, auf den das Gesetz zurückgeht, lasse dafür genügend Spielraum. Damit ist die Auslieferung Deutscher nicht mehr möglich, solange der Bundestag kein neues Gesetz erlässt. Den EU-Rahmenbeschluss selbst ließ der Senat unbeanstandet.
Nach den Worten der Richter scheidet eine Auslieferung Deutscher grundsätzlich aus, wenn die Straftat auf deutschem Boden begangen worden ist. Bei Taten mit «maßgeblichem Auslandsbezug» könnten dagegen – ein neues Gesetz vorausgesetzt – auch Verdächtige mit deutschem Pass an die Justizbehörden anderer Länder überstellt werden. Zudem mahnte Karlsruhe einen stärkeren Rechtsschutz gegen Auslieferungsentscheidungen an.
gs/dpa 18.07.2005
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