VG Sigmaringen: Keine Umgehung des deutschen Fahrerlaubnisrechts durch EU-Führerschein

VonHagen Döhl

VG Sigmaringen: Keine Umgehung des deutschen Fahrerlaubnisrechts durch EU-Führerschein

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat einem Deutschen trotz seiner tschechischen EU-Fahrerlaubnis das Führen eines Kfz in Deutschland vorerst untersagt. Dem Mann war seine deutsche Fahrerlaubnis in den 90er Jahren wegen Trunkenheit am Steuer entzogen und eine Wiedererteilung abgelehnt worden. Also hatte er sich in Tschechien einer Fahrprüfung unterzogen. Seinen Eilantrag, mit dem erlangten tschechischen EU-Führerschein in Deutschland fahren zu dürfen, lehnte das VG jetzt ab (Beschluss vom 02.05.2005; Az.: 4 K 708/05).

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