Steueranmeldungen auch wieder in Papierform zulässig

VonHagen Döhl

Steueranmeldungen auch wieder in Papierform zulässig

Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen, für die die Frist am 31.05.2005 endet, können auch wieder in Papierform abgegeben werden. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 28.04.2004 (Az.: IV A 7 – S 0321 – 34/05) hervor. Papieranmeldungen dürfen damit nicht mehr sanktioniert werden.

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