Aufklärungs- und Hinweispflicht des Versicherers

VonHagen Döhl

Aufklärungs- und Hinweispflicht des Versicherers

Wird dem Versicherer im Zusammenhang mit der Anforderung einer grünen Versicherungskarte mitgeteilt, dass sich der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug in die Türkei begeben wird, muss er diesem – auch für die Fahrzeugversicherung – Klarheit über die Besonderheiten des Versicherungsschutzes verschaffen, der sich für die Türkei in einen
(versicherten) europäischen und einen (nicht versicherten) asiatischen Teil spaltet.
(BGH Urteil vom 13.4.2005, Az: IV ZR 86/04)

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