Das Finanzgericht Münster hält auch die Besteuerung von Einkünften aus privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und Optionsrechten für den Veranlagungszeitraum 1996 verfassungswidrig. Dem Bundesverfassungsgericht hat es deshalb die Frage vorgelegt, ob die entsprechenden Vorschriften des EStG in der für dieses Jahr geltenden Fassung verfassungswidrig und nichtig sind (Beschluss vom 05.04.2005, Az.: 8 K 4710/01 E).
Die Verfassungsrichter hatten 2004 bereits entschieden, dass die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 gegen das Grundgesetz verstößt.
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