Verdacht eines Vermögensdelikts und Kündigung

VonHagen Döhl

Verdacht eines Vermögensdelikts und Kündigung

Eine wirksame Verdachtskündigung setzt voraus, dass die Kündigung gerade auf den Verdacht der strafbaren Handlung gestützt wird, eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung erfolgt ist, zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ein dringender Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer besteht und im Rahmen der Interessenabwägung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortsetzung zumindest bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist überwiegt.
(LAG Rheinland-Pfalz – 15.12.2004 9 Sa 633/04)

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