Kategorien-Archiv Mietrecht

VonHagen Döhl

Genossenschaftswohnung

Wird ein Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft, das von der Genossenschaft durch einen Dauernutzungsvertrag eine Wohnung gemietet hat, gem. § 68 GenG wegen genossenschaftswidrigen Verhaltens aus der Genossenschaft ausgeschlossen und wird die von ihm genutzte Wohnung für ein anderes Mitglied benötigt, so hat die Genossenschaft ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses.
(Quelle: BGH-Urteil vom 10.09.2003 – VIII ZR 22/03)

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Betreutes Wohnen

Der Mieter kann im betreuten Wohnen nicht allein den Dienstleistungsvertrag kündigen, um sich die preiswerte Wohnung in einer öffentlich geförderten Anlage zu erhalten.
(Quelle: BGH-Urteil vom 16.09.2003 – VIII 187/03)

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Anbietpflicht

1. Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten.

2. Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmittelmissbrauchs unwirksam.
(Quelle: BGH-Urteil vom 09.07.2003 – VIII ZR 311/02)

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Anbietpflicht

1. Geschwister sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses privilegierte Angehörige des Vermieters i. S. v. § 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB a. F. (jetzt § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

2. Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht.

3. Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmittelmissbrauchs unwirksam.
(Quelle: BGH-Urteil vom 09.07.2003 – VIII ZR 276/03)

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Altvertrag

Die formulargemäße Vereinbarung der vormals längeren gesetzlichen Kündigungsfristen ist in einem Altvertrag auch in einer Fußnote möglich.
(Quelle: BGH-Urteile vom 10.03.2004 – VIII ZR 34/03 und 64/03)

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Gesundheitsgefährdung

Das Recht zur außenordentlichen fristlosen Kündigung wegen gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mieträume steht grundsätzlich auch dem (hier: gewerblichen) Zwischenmieter im Verhältnis zum Hauptvermieter zu.
(Quelle: BGH-Urteil vom 17.12.2003 – XII ZR 308/00)

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Insolvenz

Die Einstellung eines Betriebes zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar, der die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses rechtfertigt.
(Quelle: BGH-Urteil vom 07.10.2004 – VIII ZR 18/02)

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Einstellung der Versorgungsleistungen bei Zahlungsverzug des Mieters

Innerhalb des laufenden Mietverhältnisses ist der Vermieter grundsätzlich nicht berechtigt, die von ihm zu erbringenden Versorgungsleistungen einzustellen, wenn sich der Mieter mit der Zahlung von Mietzins im Verzug befindet.
(Kammergericht – 29.08.2005 8 U 70/05)

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Mängelbeseitigungspflicht des Vermieters bei unverhältnismäßig hohen Kosten

Wären die erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung eines Mangels einer Wohnung im Bereich des Gemeinschaftseigentums voraussichtlich unverhältnismäßig hoch und würden sie die Opfergrenze für den Vermieter übersteigen, kann der Mieter vom Vermieter nicht die Beseitigung des Mangels verlangen. Grundsätzlich steht dem Verlangen einer Mangelbeseitigung jedoch nicht entgegen, dass der Vermieter der Eigentumswohnung die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer herbeiführen muss.
(BGH – 20.7.2005 VIII ZR 342/03)

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Fristlose Kündigung bei vertragswidrigem Mietgebrauch, hier: Untervermietung

Belässt der Mieter einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne dass es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf.