Anbietpflicht

VonHagen Döhl

Anbietpflicht

1. Geschwister sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses privilegierte Angehörige des Vermieters i. S. v. § 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB a. F. (jetzt § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

2. Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht.

3. Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmittelmissbrauchs unwirksam.
(Quelle: BGH-Urteil vom 09.07.2003 – VIII ZR 276/03)

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