Fristlose Kündigung bei vertragswidrigem Mietgebrauch, hier: Untervermietung

VonHagen Döhl

Fristlose Kündigung bei vertragswidrigem Mietgebrauch, hier: Untervermietung

Belässt der Mieter einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne dass es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf.

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