Mängelbeseitigungspflicht des Vermieters bei unverhältnismäßig hohen Kosten

VonHagen Döhl

Mängelbeseitigungspflicht des Vermieters bei unverhältnismäßig hohen Kosten

Wären die erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung eines Mangels einer Wohnung im Bereich des Gemeinschaftseigentums voraussichtlich unverhältnismäßig hoch und würden sie die Opfergrenze für den Vermieter übersteigen, kann der Mieter vom Vermieter nicht die Beseitigung des Mangels verlangen. Grundsätzlich steht dem Verlangen einer Mangelbeseitigung jedoch nicht entgegen, dass der Vermieter der Eigentumswohnung die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer herbeiführen muss.
(BGH – 20.7.2005 VIII ZR 342/03)

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