Autor-Archiv Hagen Döhl

VonHagen Döhl

Eltern dürfen auf Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zugreifen

Der BGH hat entschieden, dass der Zugang zu einem Facebook-Account vererbbar ist und die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben.
BGH 3. Zivilsenat III ZR 183/17

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Eltern müssen keine Zweitausbildung bezahlen

Das OLG Hamm hat entschieden, dass Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet sind, dem Kind eine weitere Berufsausbildung zu finanzieren, wenn sie ihm eine angemessene Ausbildung, welche den Begabungen und Neigungen des Kindes entspricht, finanziert haben und es in diesem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle findet.
(OLG Hamm 7. Senat  7 UF 18/18)

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Fälligkeit des Anspruches auf Rückzahlung einer Mietsicherheit

Das AG Dortmund hat entschieden, das in der Wohnraummiete ein Anspruch auf Rückzahlung einer Mietsicherheit erst fällig ist, wenn dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen.
Zwischen dem Kläger und der Beklagten bestand bis Juni 2016 ein Mietverhältnis über eine Wohnung. Bei Abschluss des Vertrages wurde eine Klausel vereinbart, nach der die Mietkaution zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag dient. Weiter ist geregelt, dass der Mieter, sofern der Vermieter sich berechtigterweise an der Kaution befriedigt, die Kaution wieder auffüllen muss. Weiter heißt es: "Die Kaution ist nach Vertragsende und Rückgabe der Mietsache zzgl. der Zinsen in angemessener Frist zurückzuerstatten, es sei denn, der Vermieter hat begründete Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen kann oder die ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn und solange der Vermieter Ansprüche aus Neben- und Betriebskosten noch nicht beziffern kann." Der Kläger verlangt mit der im Juli erhobenen Klage die Rückzahlung der Kaution zzgl. Zinsen. Die Beklagte macht geltend, dass ihr noch ein überschießender Betrag aus den Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2015 und 2016 zuständen.
Das AG Dortmund hat die Klage als zur Zeit unbegründet abgewiesen.
Nach Auffassung des Amtsgerichts ist mit Rückgabe der Mietsache der Kautionsrückzahlungsanspruch erfüllbar, aber noch nicht fällig. Dies sei erst der Fall, wenn dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen dürfe. Eine Fälligkeit jedenfalls sechs Monate nach Ende des Mietvertrages gebe es nicht. Hier gab es noch Forderungen, da nach dem eigenen Vortrag des Klägers noch nicht korrekt über die Nebenkosten abgerechnet worden war.
(AG Dortmund 16.05.2018 425 C 5350/17)

 

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Mithaftung bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen um 70 km/h (200 km/h statt 130 km/h) auch im Falle eines unzulässigen Spurwechsels eine Anrechnung der Betriebsgefahr im Umfang von 30% zu rechtfertigen vermag.
(OLG Düsseldorf 1. Zivilsenat  I-1 U 44/17)

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Keine Haftung des Aufsichtspflichtigen für fahrradfahrende Kinder

Das LG Koblenz hat entschieden, dass der Aufsichtspflichtige nicht haftet, wenn Kinder im Alter von sechs und sieben Jahren beim Fahrradfahren zu dicht an geparkte Autos geraten und Schäden verursachen.
(LG Koblenz 7.05.2018   13 S 2/18)

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Händler muss gebrauchten VW-Diesel zurücknehmen

Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Kölner Autohaus einen VW Eos 2,0 TDI mit dem Motor des Typs EA 189 mit Abschaltvorrichtung zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss.
(OLG Köln 12.06.2018  27 U 13/17)

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Vorrang für Straßenbahn gilt auch bei Grünphase für Kraftfahrzeuge

Das OLG Hamm hat entschieden, dass Straßenbahnen auch dann Vorrang haben, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün ist.
(OLG Hamm 13.06.2018 7 U 36/17)

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Wie teuer kann eine Rechtsstreit werden?

Nach einer Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wissen die wenigsten Deutsche darüber Bescheid, was Anwälte für ihre Arbeit verlangen dürfen und wie hoch Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten sein können.
Im Auftrag des GDV hat Forsa eine repräsentative Befragung von 1.012 Bundesbürgern ab 18 Jahre zum Thema "Einschätzungen zu Kosten eines Rechtsstreits" durchgeführt. Rund 80% der Befragten hätten die Kosten viel zu niedrig eingeschätzt; lediglich sechs Prozent hätten mit ihrer Einschätzung richtig gelegen.

Dabei ist es der Mandant, der als Auftraggeber zunächst seinem Anwalt die Vergütung schuldet. Mit der Vergütung wird dem Anwalt übrigens nicht nur sein Zeitaufwand entgolten. Davon muss er auch sein Personal, seine Fachliteratur, seine Mieträume, seine Weiterbildung und alle sonstigen Kanzleikosten bezahlen und auch das Haftungsrisiko abdecken – von der meist etwa 8- 10 Jährigen juristischen Ausbildung einmal ganz abgesehen.

Nicht immer muss der Gegner einer Auseinandersetzung ihm diese meist nicht geringen Kosten erstatten. Im ungünstigen Fall bleibt man auf seinen Kosten „sitzen“ und muss eventuell dem Gegner noch dessen Kosten erstatten.

Das Kostenrisiko einer rechtlichen Auseinandersetzung lässt  sich allerdings – nicht in allen Fällen, aber doch für eine ganze Reihe von Lebensbereichen – mit einer Rechtsschutzversicherung absichern. Sie übernimmt z.B. die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder, Gutachterkosten und auch die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte dafür aufkommen muss. Soll der Gang vor Gericht vermieden werden, erstatten die meisten Versicherungen auch die Kosten für eine Schlichtung.
Rechtsschutzversicherungen können nach dem Baukastenprinzip für die relevanten Lebensbereiche zusammengestellt werden, denn nicht jeder braucht alles. So lassen sich auch die Kosten in einem Bereich von ca. 300,– bis 350,– EUR im Jahr in Grenzen halten. Meist gilt der Versicherungsschutz für die ganze Familie – auch für wirtschaftlich nicht selbständige Kinder. Hier ist eine zugeschnittene Beratung durch den Versicherungsberater gefragt.
Nach meiner Meinung sollte eine  Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers bestenfalls entfallen oder so gering, wie möglich gehalten werden, denn nicht selten fällt dieser Selbstbehalt bei Streitigkeiten, aus denen sich mehrere Ansprüche ergeben, dann ärgerlicherweise mehrfach an.
 

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Gerichtliche Vertretung durch den Aufsichtsrat

Hat der Aufsichtsrat in Ausübung seiner Einsichts- und Prüfungsrechte gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG einen besonderen Sachverständigen im Namen der Gesellschaft beauftragt, hat er auch die Befugnis zur gerichtlichen Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Sachverständigen in einem Erkenntnisverfahren, das im Hinblick auf eine Streitigkeit aus dem Auftragsverhältnis geführt wird.

BGH Urteil vom 20.03.2018, Az: II ZR 359/16

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Kanzleineubau fertig – Tag der offenen Tür

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