Eltern dürfen auf Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zugreifen

VonHagen Döhl

Eltern dürfen auf Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zugreifen

Der BGH hat entschieden, dass der Zugang zu einem Facebook-Account vererbbar ist und die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben.
BGH 3. Zivilsenat III ZR 183/17

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort