Das OLG Hamm hat entschieden, dass Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet sind, dem Kind eine weitere Berufsausbildung zu finanzieren, wenn sie ihm eine angemessene Ausbildung, welche den Begabungen und Neigungen des Kindes entspricht, finanziert haben und es in diesem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle findet.
(OLG Hamm 7. Senat 7 UF 18/18)
Über den Autor