Keine Haftung des Aufsichtspflichtigen für fahrradfahrende Kinder

VonHagen Döhl

Keine Haftung des Aufsichtspflichtigen für fahrradfahrende Kinder

Das LG Koblenz hat entschieden, dass der Aufsichtspflichtige nicht haftet, wenn Kinder im Alter von sechs und sieben Jahren beim Fahrradfahren zu dicht an geparkte Autos geraten und Schäden verursachen.
(LG Koblenz 7.05.2018   13 S 2/18)

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