Das LG Coburg hat entschieden, dass Wanderer auf unbefestigten Wald- und Feldwegen nicht damit rechnen können, dass diese durchgängig gestreut und damit völlig gefahrlos begangen werden können.
(LG Coburg 2. Zivilkammer 24 O 15/19)
Das LG Coburg hat entschieden, dass Wanderer auf unbefestigten Wald- und Feldwegen nicht damit rechnen können, dass diese durchgängig gestreut und damit völlig gefahrlos begangen werden können.
(LG Coburg 2. Zivilkammer 24 O 15/19)
Das OLG Frankfurt hat in einer Grundsatzentscheidung bestätigt, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind und auf einer solchen Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen.
(OLG Frankfurt 2 Ss-OWi 942/19)

Der Bundestag hat das neue Masernschutzgesetz beschlossen, wonach Kinder und Mitarbeiter in Kitas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen künftig gegen Masern geimpft sein müssen.
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Hundehalter wegen einer Bissverletzung am Kopf durch einen freilaufenden Hund Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen kann, auch wenn nicht feststellbar ist, ob er im Rahmen des Gerangels zwischen beiden Hunden von seinem eigenen Hund oder dem freilaufenden Hund gebissen wurde.
(OLG Karlsruhe 7. Zivilsenat 7 U 86/18)
Das ArbG Aachen hat entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben.
(ArbG Aachen 8. Kammer 8 BVGa 3/19)
Das OLG Hamm hat sich mit der Frage befasst, welcher Streitwert für die Anfechtung der Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu Grunde zu legen ist.
Fraglich war, ob es der Wert der gesamten Abrechnung ist oder derjenige Anteil, der auf den einzelnen Eigentümer entfällt oder die Differenz zwischen dem Ergebnis der „falschen“ und der „richtigen“ Jahresabrechnung. Wegen dieser Fragen wurde gegen den vom Amtsgericht festgelegten Streitwert das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt.
Das OLG Hamm hat auf die bestehenden Grundsätze verwiesen: Für den Fall der Anfechtung einer Jahresabrechnung in ihrer Gesamtheit ist für die Wertfestsetzung von 50% des Nennbetrages, also dem Gesamtergebnis der Abrechnung, auszugehen, denn dies ist das Interesse der Parteien. Hierzu müsse auch nicht mehr der Betrag, der laut Einzelabrechnung auf den Wohnungseigentümer entfalle, hinzugerechnet werden, da dieser Betrag in der Gesamtabrechnung bereits enthalten sei – in der Einzelabrechnung werden die Kosten letztlich nur verteilt.
Anderes könne in den Fällen gelten, in denen sich ein Wohnungseigentümer mit der Beschlussanfechtungsklage gegen den Ansatz einer einzelnen Kostenposition in der Jahresabrechnung wende. Dann bestimme sich seine Beschwer nach dem Nennwert, mit dem diese Position in seiner Einzelabrechnung angesetzt sei.
Da die Höhe des Streitwertes sowohl für die Gerichtskosten als auch für die Kosten der Anwälte maßgeblich sind, sollte laut DAV im Vorfeld gut überlegt werden, welche Rechnungspositionen angegriffen werden soll bzw. ob die gesamte Abrechnung oder nur Teile überprüft werden. Denn sonst könne man als Kläger ungeachtet der Tatsache, dass man in einigen Punkten Recht behalte, an den Kosten des Rechtsstreits beteiligt werden.
OLG Hamm 9-09-2019 15 W 388/18
Das OLG Oldenburg hat entgegen der Rechtsprechung des VerfGH Saarbrücken entschieden, dass Blitzer-Messungen mit Geräten, bei denen die Messdaten nicht gespeichert werden, grundsätzlich nach wie vor verwertbar sind.
(OLG Oldenburg 1.10.2019 2 Ss (Owi) 233/19)
Dies hat das OLG Karlsruhe verneint und folgt hiermit der Auffassung des OLG Frankfurt und des OLG Rostock.
Das Gericht stellt klar, dass ein minderjähriges, nicht mehr schulpflichtiges dann keinen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern hat, wenn es sich auch nicht in der Ausbildung befindet. Dieses Kind hat zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes Unterhalts eine eigene Erwerbstätigkeit aufzunehmen, um eigene Einkünfte für seinen Lebensunterhalt zu erzielen.
Sofern das Kind keine Erwerbstätigkeit aufnimmt, sind ihm gegebenenfalls fiktiv Einkünfte unterhaltsreduzierend zuzurechnen.
In dem aktuellen Fall hat ein minderjähriges Kind zur Nachholung seines Hauptschulabschlusses Abendkurse der Volkshochschule besucht und das Gericht entschied, dass es eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen hat, um seinen Unterhalt selbst aufzubringen.
(OLG Karlsruhe, FamRZ 2019, Seite 965)
Die Verzugspauschale nach § 288 Satz 5 Satz 1 BGB ist auch auf arbeitsrechtliche Entgeltansprüche anwendbar.
Die Rechtsansicht des 8. Senats des BAG in der Entscheidung vom 25.09.2018 – 8 AZR 26/1818, dass § 12a Arbeitsgericht ein „stillschweigender Gesetzesbefehl“ zu entnehmen sei, § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB auf arbeitsrechtliche Entgeltforderungen nicht anzuwenden, kann nicht geteilt werden. Schon aufgrund des vollkommen unterschiedlichen Regelungsgehaltes beider Normen besteht kein Verhältnis der Spezialität zwischen den beiden Normen.
Jedenfalls kann § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG als zeitlich ältere Norm nicht § 288 Abs. 5 BGB als spätere Norm verdrehen.
Die Annahme der Nichtanwendbarkeit des § 288 Abs. 5 BGB im Arbeitsrecht hätte einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung bedurft.
Die Annahme des 8. Senats, § 12a ArbGG schließe sämtliche bis zum Schluss der ersten Instanz entstandenen Beitreibungskosten und damit auch die Verzugspauschale aus, ist bereits deswegen widersprüchlich, weil nach der Gesetzesbegründung zu § 288 Abs. 5 BGB unter anderem auch der Anspruch auf Verzugszinsen vom Begriff der „Beitreibungskosten“ umfasst ist, der jedoch – allgemein anerkannt – auch im Arbeitsrecht Anwendung findet.
(Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.02.2019, 8 ZA 4245/18)
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