Autor-Archiv Hagen Döhl

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Schimmel im Kinderzimmer ist Grund zur fristlosen Kündigung

Das AG Bielefeld hat entschieden, dass Schimmel im Kinderzimmer ein Grund zur fristlosen Kündigung sein kann.
(AG Bielefeld    415 C 56/18)

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Verkehrssicherungspflicht bei Wanderwegen

Das LG Coburg hat entschieden, dass Wanderer auf unbefestigten Wald- und Feldwegen nicht damit rechnen können, dass diese durchgängig gestreut und damit völlig gefahrlos begangen werden können.
(LG Coburg 2. Zivilkammer  24 O 15/19)

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Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzwidrig

Das OLG Frankfurt hat in einer Grundsatzentscheidung bestätigt, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind und auf einer solchen Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen.
(OLG Frankfurt  2 Ss-OWi 942/19)

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Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Der Bundestag hat das neue Masernschutzgesetz beschlossen, wonach Kinder und Mitarbeiter in Kitas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen künftig gegen Masern geimpft sein müssen.

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Haftung für Bissverletzung durch freilaufenden Hund

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Hundehalter wegen einer Bissverletzung am Kopf durch einen freilaufenden Hund Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen kann, auch wenn nicht feststellbar ist, ob er im Rahmen des Gerangels zwischen beiden Hunden von seinem eigenen Hund oder dem freilaufenden Hund gebissen wurde.
(OLG Karlsruhe 7. Zivilsenat    7 U 86/18)

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Betriebsratsmitglieder müssen für Schulungen freigestellt werden

Das ArbG Aachen hat entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben.
(ArbG Aachen 8. Kammer  8 BVGa 3/19)

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Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens im Eilverfahren

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Streitwert der Jahresabrechnung

Das OLG Hamm hat sich mit der Frage befasst, welcher Streitwert für die Anfechtung der Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu Grunde zu legen ist.
Fraglich war, ob es der Wert der gesamten Abrechnung ist oder derjenige Anteil, der auf den einzelnen Eigentümer entfällt oder die Differenz zwischen dem Ergebnis der „falschen“ und der „richtigen“ Jahresabrechnung. Wegen dieser Fragen wurde gegen den vom Amtsgericht festgelegten Streitwert das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt.
Das OLG Hamm hat auf die bestehenden Grundsätze verwiesen: Für den Fall der Anfechtung einer Jahresabrechnung in ihrer Gesamtheit ist für die Wertfestsetzung von 50% des Nennbetrages, also dem Gesamtergebnis der Abrechnung, auszugehen, denn dies ist das Interesse der Parteien. Hierzu müsse auch nicht mehr der Betrag, der laut Einzelabrechnung auf den Wohnungseigentümer entfalle, hinzugerechnet werden, da dieser Betrag in der Gesamtabrechnung bereits enthalten sei – in der Einzelabrechnung werden die Kosten letztlich nur verteilt.
Anderes könne in den Fällen gelten, in denen sich ein Wohnungseigentümer mit der Beschlussanfechtungsklage gegen den Ansatz einer einzelnen Kostenposition in der Jahresabrechnung wende. Dann bestimme sich seine Beschwer nach dem Nennwert, mit dem diese Position in seiner Einzelabrechnung angesetzt sei.
Da die Höhe des  Streitwertes sowohl für die Gerichtskosten als auch für die Kosten der Anwälte maßgeblich sind, sollte laut DAV im Vorfeld gut überlegt werden, welche Rechnungspositionen angegriffen werden soll bzw. ob die gesamte Abrechnung oder nur Teile überprüft werden. Denn sonst könne man als Kläger ungeachtet der Tatsache, dass man in einigen Punkten Recht behalte, an den Kosten des Rechtsstreits beteiligt werden.

OLG Hamm  9-09-2019   15 W 388/18

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Messungen auch ohne gespeicherte Messdaten gerichtsverwertbar

Das OLG Oldenburg hat entgegen der Rechtsprechung des VerfGH Saarbrücken entschieden, dass Blitzer-Messungen mit Geräten, bei denen die Messdaten nicht gespeichert werden, grundsätzlich nach wie vor verwertbar sind.
(OLG Oldenburg  1.10.2019   2 Ss (Owi) 233/19)

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Hat ein minderjähriges, nicht mehr schulpflichtiges Kind einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern?

Dies hat das OLG Karlsruhe verneint und folgt hiermit der Auffassung des OLG Frankfurt und des OLG Rostock.
Das Gericht stellt klar, dass ein minderjähriges, nicht mehr schulpflichtiges dann keinen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern hat, wenn es sich auch nicht in der Ausbildung befindet. Dieses Kind hat zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes Unterhalts eine eigene Erwerbstätigkeit aufzunehmen, um eigene Einkünfte für seinen Lebensunterhalt zu erzielen.
Sofern das Kind keine Erwerbstätigkeit aufnimmt, sind ihm gegebenenfalls fiktiv Einkünfte unterhaltsreduzierend zuzurechnen.
In dem aktuellen Fall hat ein minderjähriges Kind zur Nachholung seines Hauptschulabschlusses Abendkurse der Volkshochschule besucht und das Gericht entschied, dass es eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen hat, um seinen Unterhalt selbst aufzubringen.
(OLG Karlsruhe, FamRZ 2019, Seite 965)