Das OLG Oldenburg hat entgegen der Rechtsprechung des VerfGH Saarbrücken entschieden, dass Blitzer-Messungen mit Geräten, bei denen die Messdaten nicht gespeichert werden, grundsätzlich nach wie vor verwertbar sind.
(OLG Oldenburg 1.10.2019 2 Ss (Owi) 233/19)
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