Messungen auch ohne gespeicherte Messdaten gerichtsverwertbar

VonHagen Döhl

Messungen auch ohne gespeicherte Messdaten gerichtsverwertbar

Das OLG Oldenburg hat entgegen der Rechtsprechung des VerfGH Saarbrücken entschieden, dass Blitzer-Messungen mit Geräten, bei denen die Messdaten nicht gespeichert werden, grundsätzlich nach wie vor verwertbar sind.
(OLG Oldenburg  1.10.2019   2 Ss (Owi) 233/19)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort