Betriebsratsmitglieder müssen für Schulungen freigestellt werden

VonHagen Döhl

Betriebsratsmitglieder müssen für Schulungen freigestellt werden

Das ArbG Aachen hat entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben.
(ArbG Aachen 8. Kammer  8 BVGa 3/19)

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