Autor-Archiv Hagen Döhl

VonHagen Döhl

Messungen auch ohne gespeicherte Messdaten gerichtsverwertbar

Das OLG Oldenburg hat entgegen der Rechtsprechung des VerfGH Saarbrücken entschieden, dass Blitzer-Messungen mit Geräten, bei denen die Messdaten nicht gespeichert werden, grundsätzlich nach wie vor verwertbar sind.
(OLG Oldenburg  1.10.2019   2 Ss (Owi) 233/19)

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Hat ein minderjähriges, nicht mehr schulpflichtiges Kind einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern?

Dies hat das OLG Karlsruhe verneint und folgt hiermit der Auffassung des OLG Frankfurt und des OLG Rostock.
Das Gericht stellt klar, dass ein minderjähriges, nicht mehr schulpflichtiges dann keinen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern hat, wenn es sich auch nicht in der Ausbildung befindet. Dieses Kind hat zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes Unterhalts eine eigene Erwerbstätigkeit aufzunehmen, um eigene Einkünfte für seinen Lebensunterhalt zu erzielen.
Sofern das Kind keine Erwerbstätigkeit aufnimmt, sind ihm gegebenenfalls fiktiv Einkünfte unterhaltsreduzierend zuzurechnen.
In dem aktuellen Fall hat ein minderjähriges Kind zur Nachholung seines Hauptschulabschlusses Abendkurse der Volkshochschule besucht und das Gericht entschied, dass es eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen hat, um seinen Unterhalt selbst aufzubringen.
(OLG Karlsruhe, FamRZ 2019, Seite 965)

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Verzugskostenpauschale auch für arbeitsrechtliche Ansprüche

Die Verzugspauschale nach § 288 Satz 5 Satz 1 BGB ist auch auf arbeitsrechtliche Entgeltansprüche anwendbar.
Die Rechtsansicht des 8. Senats des BAG in der Entscheidung vom 25.09.2018 – 8 AZR 26/1818, dass § 12a Arbeitsgericht ein „stillschweigender Gesetzesbefehl“ zu entnehmen sei, § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB auf arbeitsrechtliche Entgeltforderungen nicht anzuwenden, kann nicht geteilt werden. Schon aufgrund des vollkommen unterschiedlichen Regelungsgehaltes beider Normen besteht kein Verhältnis der Spezialität zwischen den beiden Normen.

Jedenfalls kann § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG als zeitlich ältere Norm nicht § 288 Abs. 5 BGB als spätere Norm verdrehen.
Die Annahme der Nichtanwendbarkeit des § 288 Abs. 5 BGB im Arbeitsrecht hätte einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung bedurft.
Die Annahme des 8. Senats, § 12a ArbGG schließe sämtliche bis zum Schluss der ersten Instanz entstandenen Beitreibungskosten und damit auch die Verzugspauschale aus, ist bereits deswegen widersprüchlich, weil nach der Gesetzesbegründung zu § 288 Abs. 5 BGB unter anderem auch der Anspruch auf Verzugszinsen vom Begriff der „Beitreibungskosten“ umfasst ist, der jedoch – allgemein anerkannt – auch im Arbeitsrecht Anwendung findet.

(Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.02.2019, 8 ZA 4245/18)

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Gebührenerhöhung bei Vertretung von Erblasser und Erben

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Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung: Höhe des Stundensatzes; Darlegungs- und Beweislast

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Gegenstandswert bei Kündigung während der Probezeit

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Erstattungsfähigkeit und Festsetzung von Hebegebühren

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Keine sittenwidrige Honorarvereinbarung allein durch sehr hohen Stundensatz

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Erneute sachgrundlose Befristung 22 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig Arbeitsrecht

Das BAG hat entschieden, dass das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung gelangt, wenn ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt wird.
BAG 7. Senat   7 AZR 452/17

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Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

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